8 Beispiele für gelungenes Content-Marketing

8 Beispiele für gelungenes Content-Marketing

8 Beispiele für gelungenes Content-Marketing

Um mit spannenden Inhalten neue Kunden zu gewinnen und Stammkunden auch für die Zukunft zu binden bietet Content-Marketing vielfältige und spannende Möglichkeiten.

Wir stellen hier acht ganz verschiedene Beispiele vor, die mit Content-Marketing ganz unterschiedliche Produkte bewerben, ganz unterschiedliche strategische Ziele verfolgen aber immer eins gemeinsam haben: Mit aufregenden Inhalten die Zielgruppe erreichen und aus der Masse der langweiligen Werbebotschaften heraus stechen. Lassen Sie sich für Ihre Marketingkampagnen davon inspirieren! 

1. Geschichten als Werbeträger: BMW und Lufthansa 

Corporate Content-Marketing auf Streamingplattformen muss nicht langweilig und monoton sein. Obwohl Informationen rund um und über das Unternehmen interessant sein können, konsumieren Nutzer gerne Inhalte, die spannend sind und – noch wichtiger – einen vor allem nicht mit Verkaufsargumenten erschlagen. Das zeigen Lufthansa und BMW mit ihrem Podcast-Angebot. Egal ob die dystopische Zukunftsphantasie “Hypnopolis” oder Klaras mysteriöse Geschichte in “Backup”, diese beiden Unternehmen verstehen eins: Leute mögen Spannung und Spannung entsteht durch Geschichten. 

Der Podcast “Hypnopolis” von BMW

Der Podcast “Backup” von Lufthansa

2. Selbst Fan werden: Netflix Geeked

Begegnen Sie Ihrer Zielgruppe auf Augenhöhe. Nicht immer ist professionelles Fachjargon die richtige Herangehensweise. Niemand versteht das besser als der Streaming-Gigant Netflix: Neben professionellen Updates, versteht sich das Unternehmen darin, sich selbst unter “Netflix Geeked” als Fan zu vermarkten. Den Fans von Serien und Filmen wird auf mehreren sozialen Netzwerken genau das geliefert, was sie möchten: Mehr Content. Und das von einem Account, der sich selbst als einer von ihnen – als Fan – versteht. 

Instagram-Beitrag von Netflix Geeked über die Hit-Serie “Stranger Things”

Twitter-Post von Netflix Geeked über die Netflix-Serien “Bridgerton” und “Shadow and Bone”

3. Social Media nutzen: Suhrkamp Espresso

Social-Media-Plattformen gehören neben Streamingdiensten mittlerweile zu den wichtigsten Kanälen, über die Content fließt. Nutzen Sie die Möglichkeiten dieser Netzwerke aus. Suhrkamp geht mit gutem Beispiel voran: Neben einem ansprechendem Auftritt auf Instagram nutzt der Verlag unter anderem YouTube, um in der Videoreihe “Suhrkamp Espresso” ihren Katalog passend zu gesellschaftlichen Themen vorzustellen. Gesellschaftliche Relevanz und Content-Marketing gehen hier Hand in Hand.

Instagram-Feed von Suhrkamp

Videoformat “Suhrkamp Espresso” von Suhrkamp auf YouTube

4. Community Challenges: Starbucks White Cup Contest

Content-Marketing muss nicht nur von einer Seite kommen: Durch Community Challenges können Sie Ihre Zielgruppe dazu animieren, selbst aktiv zu werden. Setzen Sie einen Preis für den Gewinner fest und werden Sie kreativ. Starbucks ging 2014 mit dem viralen “White Cup Contest” voran, bei welchem die Kundschaft dazu aufgefordert wurde, ein neues Design für die Pappbecher zu entwerfen. Das geht auch in der Verlagsbranche: Um 50.000 Follower auf Instagram zu feiern, ließ dtv seine Follower ihr Lieblingscover rekreieren.

Starbucks Aufruf zum “White Cup Contest” in 2014

dtv feiert 50.000 Follower und ruft auf, beim dazugehörigen Gewinnspiel teilzunehmen

5. Unternehmensblog: Daimler-Blog & Magazin für Mobilität und Gesellschaft (Mercedes Benz)

2007 startete das damals als Daimler AG bekannte Unternehmen den Daimler-Blog und war in den folgenden Jahren das Aushängeschild für einen Corporate Blog made in Germany. Doch 2019 nach 12 Jahren, 2184 Beiträgen von mehr als 1243 Daimler-Mitarbeiter und Gastautoren wurde der Daimler-Blog beendet und als Nachfolger das Magazin für Mobilität und Gesellschaft als neue Contentplattform für die Mercedes Benz Group geschaffen.

Spannend und lehrreich sind die Gründe für den Wechsel des Formates und der Inhalte. Während der Daimler-Blog in Tagebuchform aus der Sicht der einzelnen Mitarbeiter berichtete und somit den Fokus mehr auf das Kleinteilige und Spezialisierte legte hat das Magazin für Mobilität und Gesellschaft die großen Themen rund um Gesellschaft, Technologie oder Strategie aus der Perspektive von Mercedes Benz im Blick. Einer der Gründe für den Wechsel des Formats und der Inhalte war, dass die gesellschaftlich relevanten Themen von heute wie Nachhaltigkeit und Mobilitätswende in ihrer Gänze schwer von den einzelnen Mercedes Benz Mitarbeitern erzählt werden können.

Doch ist das Format des Magazin für Mobilität und Gesellschaft wirklich erfolgreich? Die Frequenz von neuen Artikeln ist nicht sehr mehr sehr hoch. Im Jahr 2022 wurde bisher (Stand April 2022) lediglich ein einziger Artikel veröffentlicht. Vielleicht ist das Ziel über gesellschaftliche Themen in dieser Dimension als Automobilhersteller zu berichten etwas zu hoch gegriffen? 

Der Daimler-Blog und das sein Nachfolger zeigen in jedem Fall, dass eine Content-Marketing Strategie im digitalen Zeitalter nie ganz fertig ist, sich auch dem gesellschaftlichen Wandel anpassen muss und dass das Experimentieren und sich selbst hinterfragen nie aufhört.

Vom Unternehmensblog zum Unternehmensmagazin: Content Marketing muss immer wieder neu gedacht werden.

6. Youtube als Marketinginstrument: Kanzlei WBS 

Täglich liefert Rechtsanwalt Christian Solmecke auf dem Youtube Kanal der Kanzlei WBS ein Video rund um rechtliche Themen. Auch wenn für die großen Youtuber durch die Videos selbst nennenswerte Umsätze gemacht werden können liegt der Fokus beim Youtube Kanal von WBS klar beim Marketing für die Rechtsdienstleistungen der Anwaltskanzlei und für die Fach- und Sachbücher von Christian Solmecke. 

Die hohe Frequenz an Videos und der Fokus auf die rechtliche Einordnung von tagesaktuellen Themen sorgt für eine große Reichweite des Formats auf Youtube. Die auf Medien, E-Commerce und Internet spezialisierte Kanzlei erreicht über die sozialen Medien wichtige Teile Ihrer Zielgruppe und macht sich als Marke bekannt.

Die Erfolgsfaktoren sind hier die hohe Frequenz an neuen Inhalten und die Deckungsgleichheit der geschäftlichen Schwerpunktbereiche mit den Themen der digital-affinen Zielgruppe.

Das erwartet man von einem echten Youtuber, von einem Anwalt wohl aber weniger: Jeden Tag neue Inhalte auf Youtube

7. Täglich Inhalte für die Fans: Warhammer-Community (Games Workshop)

Der Marktführer für Miniaturenspiele Games Workshop liefert auf der seiner Webseite umfangreiche Inhalte zu Spielen, Miniaturen, Büchern, Merchandize und Computerspielen aus dem eigenen und Lizenzprogramm. Täglich werden dort gleich mehrere Artikel rund um die Produkte und das Hobby veröffentlicht, so dass für Fans der Games Workshop spiele der tägliche Besuch der Website fast zur Pflicht geworden ist. 

Besonders spannend sind die Teaser zu bald erscheinenden Produkten über welche über Wochen oder Monate ein Hype rund um die Neuheiten aufgebaut wird. Weitere Inhalte sind Bilder aus der Community, exklusive Kurzgeschichten, kleine Comics, Regel-Updates für die Spiele und vieles mehr.

Die Warhammer-Community als Website existiert neben dem monatlichen Printmagazin “White Dwarf” und dem Abodienst “Warhammer+”. Mit diesen Formaten verfolgt Games Workshop unterschiedliche Content Strategien. Der Fokus der Warhammer-Community ist die Vermarktung von Neuheiten und die tägliche Dosis News für die Fans in kurzen, in 1-2 Minuten zu lesenden Artikeln. Das Printmagazin zum Preis von 9 Euro liefert deutlich längerer Artikel, hochglanz Bilder und beschäftigt sich mehr mit dem bestehenden Produktkatalog. Der Abodienst “Warhammer+” für monatlich 5,49 Euro liefert vor allem Videos rund um das Games Workshop Hobby aber auch eine digitale Lesefunktion von alten Publikationen wie alten Ausgaben des “White Dwarf” und Büchern, die nicht mehr gedruckt werden.

Täglich neues rund um die Fantasy- und Sci-Fi-Welten von Games Workshop

8. Eine Geschichte miterleben: Ein Alternate Reality Game für den Jugendroman Numbers

Unter einem Alternate Reality Game (ARG) versteht man eine Art Schnitzeljagd durchs Internet und durch das echte Leben. Der Veranstalter eines ARG erschafft eine spannende Geschichte und streut Hinweise und Rätsel, die von den Teilnehmern entschlüsselt werden müssen. Beide Seiten, Veranstalter wie auch die Community, erstellen dabei Inhalte und schaffen somit Reichweite. Content-Marketing muss nicht nur einseitig funktionieren.

Vor allem die Berichterstattung durch dritte Medien über das außergewöhnliche Projekt gilt als wichtiger Multiplikator der Marketinginhalte. Für die Verlagsbranche ist ein ARG besonders spannend, weil sich hier eine Geschichte mit einer Geschichte vermarkten lässt und ein narrativer Zugang zum Inhalt eines Romans eröffnet wird.

Der Verlag Chicken House nutze ein ARG um den Jugendroman “Numbers” von Rachel Ward zu bewerben. Im Rahmen des ARG wurde die Vorgeschichte des Romans aufgegriffen mit dem Ziel der jungen Zielgruppe eine außergewöhnliche Kampagne und ein unvergessliches Erlebnis zu bieten. Auf Websiten, Social Media Profilen, ominösen Mailings und Live-Events mit Schauspielern wurden Händler, Journalisten und die Community mit Hinweisen rund um die Geschichte versorgt.

Eine Karte mit Login-Code für eine Website, die Teil des ARG für den Roman “Numbers” war.

Unterstützung für Ihre Marketingkampagne

Wir von juni.com unterstützen Sie gerne bei den von Ihnen geplanten Marketingkampagnen.  Unser Fokus liegt dabei bei der visuellen Umsetzung von Marketingmaterialien und der Erstellung von Webseiten. Nehmen Sie für eine kostenlose Erstberatung Kontakt mit uns auf. Per E-Mail unter info@juni.com oder telefonisch unter 069 5077 5780.

 Mehr Infos über unsere Design-Dienstleistungen finden Sie auch unter: https://juni.one/

EU-Umsatzsteuerreform 2021 – das müssen Online-Händler nun beachten

EU-Umsatzsteuerreform 2021 – das müssen Online-Händler nun beachten

EU-Umsatzsteuerreform 2021 – das müssen Online-Händler nun beachten

Ab dem 1. Juli 2021 gilt in der gesamten EU ein neues Gesetz für den grenzüberschreitenden Handel mit Verbrauchern. Diese Regelungen betreffen vor allem Onlineshops, die in das EU-Ausland verkaufen. In diesem Artikel erklären wir die neuen Vorgaben und zeigen wie Sie diese für Ihren Webshop umsetzen können.

Neu ist, dass Händler von nun an bereits ab einem Gesamtumsatz von 10.000 Euro im gesamten EU-Ausland steuerpflichtig in den einzelnen EU-Ländern werden, sofern sie an Nichtunternehmer liefern. Die bisherigen Freigrenzen waren deutlich höher und die Mehrwertsteuer konnte in der Vergangenheit so häufig unkompliziert im Inland abgeführt werden.

Ab dem 1. Juli 2021 müssen Steuerbeträge direkt im Lieferland abgeführt werden, sobald die relativ geringe Umsatzschwelle von 10.000 Euro bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Nicht-Unternehmer in der EU erreicht wird.

Die Voraussetzungen

Damit die neue Mehrwertsteuerregelung zur Anwendung kommt, muss das konkrete Geschäft folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

  • Es wird eine elektronische Dienstleistung (etwa Bereitstellung eines Downloads) an einen Nichtunternehmer in einem anderen EU-Staat erbracht oder es wird ein Gegenstand an einen Nichtunternehmer in einem anderen EU-Staat geliefert
  • Die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro ist überschritten
  • Es handelt sich nicht um einen von der Regelung ausgenommenen Gegenstand

Ausgenommen sind:

  • Gebrauchtgegenstände
  • Kunstgegenstände
  • Sammlungsstücke
  • Antiquitäten
  • Fahrzeuge (neu und gebraucht)
  • Gegenstände, die montiert oder installiert geliefert werden

Im Ergebnis werden die neuen Regelungen dazu führen, dass nun auch kleinere Händler in fast allen EU-Staaten steuerpflichtig sein werden.

Die Umsatzsteuerpflicht in anderen EU-Ländern hat grundsätzlich zur Folge, dass sich der Online-Händler in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren lassen und eine entsprechende nationale Umsatzsteuer-ID beantragen muss.

Auch müsste der Online-Händler in jedem Zielland einen sogenannten Fiskalvertreter benennen, der die dortigen Umsatzsteuerpflichten und die Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen übernimmt.

Vereinfachung des Abführsystems durch OSS 

Um die nun deutlich komplexeren Regeln für die Händler abzufangen, hat der EU-Gesetzgeber das sogenannte „One-Stop-Shop“-Verfahren (OSS) eingerichtet.

Mit diesem Verfahren ist nur eine einmalige Registrierung im Heimatland des Online-Händlers notwendig. Somit entfallen die komplizierten Registrierungen für jedes Zielland.

Umsätze, die der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedsstaaten unterliegen, werden dann in einer besonderen Steuererklärung deklariert. Die Steuererklärung kann zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Weg zu übermittelt werden. Die Steuerschulden für alle belieferten Zielländer werden so insgesamt im Heimatland entrichtet.

Um am OSS-Verfahren teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Diese kann hier vorgenommen werden.

Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, um alle weiteren steuerrechtlichen Details zu besprechen.

Anforderungen an Webshops, Warenwirtschaftssysteme und Buchhaltung 

Damit die Steuererklärung alle relevanten Daten der Umsätze aus den Lieferländern enthält, muss auch Ihr Webshop, Ihr Warenwirtschaftssystem und Ihre Buchhaltungssoftware die entsprechenden Umsätze mit den je nach Lieferland abweichenden Mehrwertsteuersätzen abbilden können.

Besonders problematisch ist die Darstellung und Berechnung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze im Webshop.

Eine Lösung wäre es, für jedes Zielland einen Untershop (Subshop) einzurichten, um den Gesamtpreis (Nettopreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) auf diese Weise für jedes Zielland individualisiert anzeigen zu können. Dies ist jedoch sehr kostspielig und aufwendig.

Je nach Webshopsystem kann eine Funktion, die erkennt wo sich der Nutzer befindet und automatisiert die Mehrwertsteuer anpasst, einfach implementiert werden. Die von uns angebotenen Webshopsysteme Magento und Woocomerce sind hierzu in der Lage.  unterstützen Sie gerne bei der Anpassung für Ihren Webshop oder der Programmierung eines neuen Webshops. Mehr Informationen zu unseren Services zu Webshops und E-Commerce finden Sie hier.

Auch unsere Verlagssoftware mit integriertem  Warenwirtschaftssystem open.junixx.FM kann die Anforderungen zur Nutzung des OSS Verfahren darstellen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie, wie unsere Lösungen für Ihr Online-Business eingesetzt werden können.

Schreiben Sie eine Mail an info@juni.com, rufen Sie uns unter 069 5077 5780 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

E-Learning Plattform für Online-Vertretungsstunden

E-Learning Plattform für Online-Vertretungsstunden

E-Learning Plattform für Online-Vertretungsstunden

Ein Interview mit Gründer Christian Kussmann

Online-Vertretungsstunden bietet Schulen die Möglichkeit, ausfallende Unterrichtsstunden mit hilfe einer E-Learning Plattform online zu ersetzen. Das Unternehmen produziert didaktisch aufbereitete Inhalte mit aufgezeichneten vollwertigen Unterrichtseinheiten.

Besonders für das Frühjahr und den Sommer 2020, während viele Bundesländer von Schulschließungen aufgrund der COVID-19-Pandemie betroffen waren, gewann die E-Learning Plattform an Bedeutung.

Wir von juni.com haben für Online-Vertretungsstunden einen Prototypen der E-Learning Plattform entwickelt. Erfahren Sie hier mehr über das Projekt und über die Etablierung eines E-Learning Geschäftsmodells. Sollten Sie selbst ein vergleichbares Projekt umsetzen, hoffen wir Ihnen hier spannende Einblicke in die Zusammenarbeit mit einem Start-Up  bieten zu können. Wir haben mit Christian Kussmann, einem der Gründer von Online-Vertretungsstunden, über das Projekt und seine Erfahrungen geredet.

Wie ist die Idee entstanden online-vertretungsstunden.de an den Markt zu bringen?

Meine Mitgründerin Anja hatte bereits vor einigen Jahren – lange vor Corona – die Idee zu Online-Vertretungsstunden. Der Unterrichtsausfall an deutschen Schulen ist ein extrem gravierendes Problem, was auch aufgrund der politischen Brisanz gerne verdrängt wird. Aus unserer Sicht kann (und muss!) man diese Herausforderung aber sehr konkret und zeitnah angehen. 

Die Möglichkeiten der Digitalisierung sind ein essentieller Bestandteil unseres Angebots, wir sind aber vor allem von der Vision getrieben, möglichst vielen Schüler*innen einen inhaltlich hochwertigen (Vertretungs-)Unterricht anbieten zu können. 

Die Situation – insbesondere an Brennpunkt-Schulen und in strukturschwachen Regionen – ist dramatisch, die Folgen für Chancengerechtigkeit, die Qualität der Schulbildung und letztendlich auch die Schwächung des Innovationsstandorts Deutschland sind erheblich und reichen weit in die Zukunft. Daher: Es ist höchste Zeit dieses Problem anzugehen!

Behind the scenes beim Dreh. 

Unterrichtsstunde: Kräfte messen.

Könnte Ihr Angebot eingesetzt werden um den Online-Unterricht zu unterstützen wenn der Präsenzunterricht in der Corona-Pandemie wieder ausfallen muss?

Unbedingt! Corona kam uns gewissermaßen „dazwischen“ wenn ich mich an unsere eigentliche Roadmap erinnere. Das Problem „Unterrichtsausfall“ besteht ja seit etlichen Jahren, Tendenz schlimmer werdend. Wir bieten – übrigens als Einzige – aufgezeichneten Unterricht im Sinne vollwertiger Stunden an, perfekt abgestimmt auf die Schule. 

Online-Vertretungsstunden sind durchkomponierte Lerneinheiten mit dem Ziel des Kompetenzerwerbs am Ende der Stunde bzw. der Unterrichtsreihe – eben genau wie in der Schule. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ist diese didaktische Progression besonders wichtig, da in der Regel wenig oder kein Vorwissen vorhanden ist und die neuralen Netze erst angelegt werden müssen. Einzelne Lernvideos können das nicht leisten. Als unterrichtsergänzende Materialien gibt es z.B. viele großartige YouTube-Channels mit wirklich coolen Inhalten, aber diese stehen nicht in einem größeren didaktischen Zusammenhang und haben nicht den Rhythmus einer Schulstunde.

Präsenzunterricht optimal ersetzen zu können ist unser zentrales Wertversprechen. Wir sind ursprünglich vom Use Case „Lehrer*in fällt kurzfristig oder geplant aus“ ausgegangen, aber genau so gut kann der kranke Schüler zu Hause – oder eben im Fall der Schulschließung eine ganze Klasse – in hoher qualitativer Kontinuität beschult werden. 

Sobald wir die entsprechende Menge an Content produziert haben – in unserem Fall definitiv eine große Herausforderung, wir brauchen VIEL Content – können wir über sehr lange Strecken die Unterrichtsversorgung leisten. 

Wie lief die Erarbeitung des MVP mit juni.com?

Christian Kussmann: Nachdem meine Gründungspartnerin Anja und ich uns nach einigen Gesprächen mit Florian Keck über Skype und einem persönlichen Treffen in Frankfurt für die Zusammenarbeit entschieden haben, wurde ein gemeinsamer Kick-Off Workshop mit allen Beteiligten organisiert. Von Juni.com waren neben Florian noch Pascal als Frontend-Entwickler und Anna-Lena als Backend-Entwicklerin dabei. Wir haben unseren UX-Designer Daniel und unseren Entwickler Kai mitgebracht. 

Eher aus einem Impuls heraus – der Vibe war von Anfang an sehr positiv und vertrauensvoll – haben Anja und ich zu Beginn des Workshops „die Karten auf den Tisch gelegt“ und das maximale Budget, was wir aus unseren privaten Mitteln bewegen konnten, an die Tafel geschrieben. Verbunden mit der Frage was wir in diesem Rahmen umsetzen können und müssen um den bestmöglichen Prototyp zu realisieren.

Daraus ergab sich eine extrem fruchtbare Diskussion, in deren Rahmen wir den Scope des Projekts sehr exakt festgelegt haben und am Ende des Tages ein sehr einheitliches Zielbild aller Beteiligten hatten. Davon haben wir über den gesamten Entwicklungszeitraum sehr profitiert, jeder wusste was am Ende herauskommen sollte und wo seine Verantwortlichkeit lag.

Über GitLab als Issue-Tracker sowie wöchentliche Skype-Weeklys haben wir den Projektfortschritt besprochen. Vor dem Endspurt haben gab es ein weiteres Treffen, bei dem wir den Backlog nochmal durchgegangen sind und die letzten Wochen geplant haben. Der Endspurt tat natürlich – so ist es ja immer…  – etwas weh, aber in Anbetracht des Umfangs und der Komplexität des Projekts sind wir sehr gut durchgekommen.

Stichwort Corona: Wir haben einen Prototypen entwickelt, um mit wenigen Schulen unser Geschäftsmodell zu testen. Während Corona waren wir dann plötzlich im Live-Betrieb mit 7.000 Sessions. Es ist nix zusammengekracht und wir waren jede Sekunde lauffähig. Den Stress-Test hat unsere Plattform also bereits mit Bravour bestanden. 

Der Schritt zum wirklichen MVP wird uns allerdings noch eine Weile beschäftigen

„Daher: Es ist höchste Zeit dieses Problem anzugehen!“

Auf welche Inhalte und Schulfächer konzentrieren Sie sich bei der Erstellung von Inhalten?

Wir konzentrieren uns zunächst auf die MINT-Fächer, also die naturwissenschaftlichen Nebenfächer wie Physik, Chemie, Biologie etc. Angefangen haben wir mit 6 Stunden Physik-Unterricht für die Jahrgangsstufen 7/8. Inhaltlich ist unser Anspruch mit dem fertigen Produkt den gesamten Lehrplan – auch unter Berücksichtigung der Eigenheiten bestimmter Bundesländer – abzudecken. 

Die Entscheidung liegt darin begründet, dass diese Fächer im Verhältnis sehr stark vom Unterrichtsausfall betroffen sind und deutlich weniger vertreten werden als z.B. Mathematik. 

In vielen Regionen sind sogar viele Stellen gar nicht mehr besetzt. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung wird diese Situation sich in den nächsten Jahren bedauerlicherweise noch weiter verschärfen. Tatsächlich konkurriert der Bedarf an MINT-Lehrer*innen auch mit dem Fachkräftemangel in der Industrie und Wirtschaft: Viele potentielle MINT-Lehrer*innen landen zu besseren Konditionen in der Privatwirtschaft. 

Welche Erfahrungen haben Sie während des Projektes gesammelt und welche Tipps würden Sie anderen Unternehmer mit geben, die eine E-Learning Plattform entwickeln wollen?

Gute Frage, also leicht ist es definitiv nicht.

Auch wenn man zu Beginn der Schulschließung von seinem gesamten Freundeskreis beglückwünscht wird („Ihr seid doch jetzt alle reich, oder?!“). Grundsätzlich ist ein Content-getriebenes Geschäftsmodell im Bildungsbereich eine harte Nuss, da man eine sehr große und extrem diverse Gruppe an Nutzern zufrieden stellen muss:

Schüler*innen sind die Hauptnutzer unseres Angebots, die Lehrer müssen wir überzeugen ohne als Bedrohung wahrgenommen zu werden („Nein, wir möchte Sie durch das Internet nicht ersetzen“), diese müssen uns wiederum bei Ihrer Schulleitung empfehlen. Unsere Kunden sind am Ende Schulen und Schulträgern und ggf. Kultusministerien auf Landesebene. Natürlich brauchen wir ebenfalls die Akzeptanz der Eltern. 

Jede dieser Gruppen müssen wir gut verstehen und mit einem guten Angebot überzeugen, daraus ergibt sich ein entsprechend komplexer Funnel. Und das alles vor dem Hintergrund eines B2G-Geschäfts… Gerade zu Anfang haben wir den Scope unseres Prototyps mehrfach angepasst. 

Unbedingt ernst nehmen sollte man das Thema „Datenschutz“: Daten von Schüler*innen sind wirklich extrem sensibel, an diesem Thema sind schon große Plattformen gescheitert. „Privacy by design“ ist – zumindest im Bereich Schule – fast alternativlos. So verlockend es am Anfang auch sein mag Entwicklungskosten einzusparen indem man auf eine WordPress-Installation mit Plug-Ins zurückgreift – ich bin extrem froh, dass wir uns dagegen entschieden haben.

Christian Kussmann und Anja Hagen.

Was haben Sie besonders an der Zusammenarbeit mit  juni.com geschätzt?

Oh, da gibt es viel zu erzählen! Insgesamt war die gesamte Zusammenarbeit extrem produktiv und hat sehr viel Spaß gemacht. Wir hatten zu jeder Zeit einen wirklich guten Vibe, auch auf den gefürchteten „letzten Metern“ des Projekts. Ich habe selbst lange als freier Entwickler gearbeitet und – ja, ich gebe es zu – war extrem skeptisch dieses große Projekt, was wir komplett privat finanziert haben, mit einer Agentur umzusetzen. Juni.com konnte mich aber voll überzeugen und wird immer wieder als „die eine Ausnahme“ empfohlen. 

Neben der transparenten und fairen Kalkulation konnten wir auch einen sehr individuellen Workflow – die technische Umsetzung erfolgte in Zusammenarbeit von Anna-Lena und Pascal von Juni.com mit unserem Coding-Gott Kai – aufsetzen.

Ganz besonders hervorheben möchte ich noch Florian Keck: Abgesehen davon, dass es wirklich immer cool ist mit Florian zu tun zu haben, hat er einen wesentlichen Anteil am Erfolg unseres Prototyps. Wir sind auch jetzt noch begeistert, dass wir den Scope der Entwicklung perfekt definiert haben. Die oben beschriebene Herausforderung des komplexen Funnels und B2G-Geschäfts haben wir insbesondere Dank Florian so gut hinbekommen! Unterm Strich kann ich nach einem Jahr Erprobung unseres Prototyps im Schulalltag – inklusive Lockdown-Stresstest – sagen, dass wirklich keine Zeile Code am Scope vorbeiging. Wir haben exakt das entwickelt, was wir tatsächlich gebraucht haben.

Was würden Sie sich noch von  juni.com wünschen?

Bitte auch weiterhin an unseren Partys teilnehmen und Trips nach / über Berlin oder Köln für ein paar gemeinsame Bier nutzen!

Ansonsten: Wir sind sehr zufrieden und arbeiten auch gerne in der Zukunft weiter mit Juni.com zusammen. Alles was möglich ist wollen wir in-house umsetzen, aber für große Meilensteine würden wir gerne auf Unterstützung von Euch zurückgreifen. Außerdem kommen wir für die „crazy Ideen“ gerne immer wieder zum Reality-Check und Scope-Adjustment bei Florian vorbei.


Bilder: Online-Vertretungsstunden
Illustration Titelbild: Josephine Wolff

Planen Sie ein ähnliches Projekt?

Gerne stehen wir auch Ihnen bei der Konzipierung und Entwicklung Ihres E-Learning Projekts zur Seite. Während einer kostenlosen Erstberatung nehmen wir uns gerne Zeit, um eine mögliche Zusammenarbeit zu besprechen. Nehmen Sie dazu einfach über das folgende Kontaktformular Kontakt mit uns auf.

FileMaker 19 ist da!

FileMaker 19 ist da!

FileMaker 19 ist da!

Unsere Verlagssoftware open.junixx.FM basiert auf dem Datenbanksystem FileMaker. Nun ist Version 19 von FileMaker erschienen und erweitert auch open.junixx.FM um weitere spannende Funktionen! FileMaker wurde übrigens letztes Jahr vom Softwarehaus Claris übernommen und heißt damit nun Claris FileMaker.

Der Fokus der neuen Version liegt darin schnell Innovationen zu schaffen, um die Produktivität zu steigern und Kunden schnell bessere Produkte und Dienstleistungen zu liefern. 

Mit diesen neuen Funktionen kann unsere Verlagssoftware open.junixx.FM noch besser an die individuellen Bedürfnisse für Ihren Verlag angepasst werden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir besprechen in einer kostenlosen Erstberatung welche Funktionen für Ihren Verlag am sinnvollsten sind.

Die wichtigsten neuen Funktionen

Plug-and-Play-Addons
Erweiterungen und Addons lassen sich in FileMaker 19 in Sekundenschnelle integrieren. Somit lässt sich FileMaker noch schneller und kostengünstiger an individuelle Ansprüche anpassen. Steigern Sie ihre Produktivität mit Hilfe von Kanban-Tafeln, Fotogalerien, JavaScript, Webdiensten und vielen weiteren schnell integrierbaren Addons.

JavaScript
FileMaker unterstützt nun vollständig JavaScript. Somit lassen sich Karten, animierte Grafiken, Datenvisualisierungen und vieles mehr direkt in die Software einbetten.

Maschinelles Lernen und KI
Mit der neuen FileMaker Version ist die Entwicklung intelligenterApps möglich. Unterstützt werden Core ML-Maschinenlernmodellen, Siri-Kurzbefehle und das Einlesen von NFC (Near Field Communication)-Tags. Auch Bildklassifizierung, Stimmungsanalyse, Objekterkennung und viele Anwendungen der künstlichen Intelligenz sind nun mit FileMaker möglich.

Weitere neue Funktionen

Erstellung in der Cloud
FileMaker Apps können nun direkt in der Cloud erstellt werden. Somit wird der bisher mehrstufige Konfigurationsprozess über die stationäre Serveranwendung abgekürzt.

Kartenunterstützung in der Browseranwendung WebDirect
WebDirect ist eine Technologie mit der sich FileMaker-Datenbanken ohne zusätzliche Client-Software in einem Web-Browser ausführen lassen. Diese Technologie unterstützt jetzt den Stil „Kartenfenster“.

Hosting auf allen Plattformen
Zusätzlich zu Mac und Windows kann der FileMaker Server jetzt auch unter dem Betriebssystem Linux gehostet werden. 

Dunkelmodus
Unter macOS wird ab sofort der Dunkelmodus unterstützt.

Daten-API
Mit dem neuen Scriptschritt “Daten-API ausführen” können Daten von einer anderen FileMaker-Datenbank im JSON-Format übermittelt werden.

Neue cURL-Optionen
Der Befehl “Einfügen von URL” unterstützt ab sofort weitere cURL-Optionen zur Spezifizierung eines SSL-Zertifikats.

Wissenschaftliche Notation
Nun können Felder so formatiert werden, dass sie Zahlen in wissenschaftlicher Notation anzeigen.

Schneller Wechsel zwischen den Layouts
Im Layoutmodus kann zwischen den Layouts schneller gewechselt werden.

Statusstile der Tastenleisten-Segmente
Das Kopieren und Einfügen von Statusstilen der Tastenleisten-Segmente zwischen den Status und in andere Tastenleisten-Segmente ist nun möglich.

High Efficiency Image File-Format
Für macOS werden nun High Efficiency Image File-Formate unterstützt. HEIF-Bilder können in Layouts und in Containerfelder eingefügt und in in macOS, iOS und iPadOS angezeigt werden.

Benutzte Software nicht DSGVO-konform: 14,5 Mio. Euro Bußgeld

Benutzte Software nicht DSGVO-konform: 14,5 Mio. Euro Bußgeld

Benutzte Software nicht DSGVO-konform: 14,5 Mio. Euro Bußgeld

Anfang November 2019 hat die Berliner Datenschutzbehörde das bis dahin höchste Bußgeld in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO in Höhe 14,5 Millionen Euro verhängt. Getroffen hat es Berlins größten privaten Immobilienbesitzer, die Deutsche Wohnen SE. Der Grund: Die verwendete Software zur Verwaltung von Kundendaten war nicht DSGVO-konform.

Verstoß gegen technische Anforderungen und Löschpflichten

Was war passiert? Die von der Deutsche Wohnen SE verwendete Software war nicht in der Lage bereits zur Löschung hinterlegte Daten endgültig zu löschen. So wurden Daten von alten Mietern jahrelang selbst nach Beendigung des Mietverhältnisses gespeichert. Sensible Daten wie Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge waren über Jahre im System vorhanden. Von Rechts wegen müssen diese Unterlagen mit Abschluss des Mietvertrags vernichtet werden, die Deustche Wohnen SE hatte dies offensichtlich versäumt.

Die Deutsche Wohnen SE handelte somit rechtswidrig gegen Artikel 5 und 25 der DSGVO. Die verwendete Technik muss standardmäßig auf Datenschutz ausgelegt sein und Daten müssen gelöscht werden, sobald der Zweck für Ihre Verwendung entfallen ist.

Das Immobilienunternehmen hat also gegen zwei tragende Prinzipien des Datenschutzes verstoßen. Geahndet wurde dies mit dem bisher dritthöchsten Bußgeld in der EU und dem höchsten Bußgeld in Deutschland seit Inkrafttreten der DSGVO: 14,5 Millionen Euro.  

Missstände schon seit 2017 bekannt

Bereits 2017 hatte die Aufsichtsbehörde bei einer Vor-Ort-Kontrolle Missstände bemängelt. Doch auch bei einer zweiten Vor-Ort-Kontrolle im März 2019 waren die Missstände noch nicht behoben. Es gab jedoch erste Maßnahmen zur Behebung des rechtswidrigen Zustandes. Auch hatte die Deutsche Wohnen SE gut mit der Aufsichtsbehörde kooperiert und es konnten keine missbräuchlichen Zugriffe auf die unzulässig gespeicherten Daten nachgewiesen werden. Deshalb fiel das Bußgeld geringer aus, als es möglich gewesen wäre.

Die Deutsche Wohnen SE will gerichtlich gegen das Bußgeld vorgehen. Vielleicht erwartet uns hier der erste Gerichtsentscheid über ein Bußgeld zur DSGVO.

Ähnliche Missstände finden sich in vielen Unternehmen 

Solche Missstände gibt in vielen Unternehmen. Auch nach der kurzfristigen Hysterie rund um die DSGVO im Jahr 2018 änderten viele Unternehmen nichts an ihrer Infrastruktur und an ihren Prozessen. Vor allem Softwarelösungen wie CRM- und ERP-Systeme sind veraltet und entsprechen nicht mehr den Anforderungen der DSGVO. Selbst wenn die Software entsprechend ausgestattet ist, müssen auch die Mitarbeiter entsprechend im Bereich Datenschutz geschult sein, um ein solches Fehlverhalten zu vermeiden.

Ist Ihre Software DSGVO konform?

Unsere Software und Datenschutzexperten beraten Sie gerne zum Thema DSGVO. Die Erstberatung ist kostenlos. Mehr Informationen finden Sie hier: 

Unsere Datenschutz-Leistungen: juni.pro
Unsere Softwarelösung speziell für Verlage: open.junixx.FM

 

1 Jahr DSGVO – Haben Sie an alles gedacht?

1 Jahr DSGVO – Haben Sie an alles gedacht?

1 Jahr DSGVO – Haben Sie an alles gedacht?

Vor gut einem Jahr ist die DSGVO in Kraft getreten und hat viele Unternehmen in Panik versetzt. Nach wenigen Wochen war der erste  Schock bereits verflogen und das Thema Datenschutz ist in vielen Köpfen in Vergessenheit geraten. Die Aufsichtsbehörden, welche die Bußgelder verhängen, fangen jedoch jetzt erst an genauer hinzusehen. Das Thema Datenschutz schleifen zu lassen, kann für Sie heute teuer werden – die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR vor.
Am Anfang des neuen Gesetzes war vieles unklar, vor allem die praktische Umsetzung warf viele Fragen auf. Jetzt nach gut einem Jahr sind viele Fragen geklärt.

Wir ziehen Bilanz nach einem Jahr DSGVO und zeigen Ihnen hier die wichtigsten Problemstellungen und wie Sie am besten damit umgehen. So können Sie Ihr Unternehmen vor Abmahnungen und Bußgeldern schützen und letztendlich mehr für den Datenschutz Ihrer Kunden und Mitarbeiter tun.

Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen

Jedes Unternehmen verarbeitet in irgendeiner Art und Weise personenbezogene Daten. Das heißt die DSGVO gilt für jedes Unternehmen. Wie intensiv die Auswirkung auf das Unternehmen sind und wie groß die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind, hängen von der Unternehmensgröße ab.

Die Gefahren für Unternehmen

Bußgelder, die von den Aufsichtsbehörden verhängt werden, können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. In Deutschland wurden bis jetzt (Stand Mai 2019) gegen 75 Unternehmen (meist mittelständische Unternehmen) Bußgelder verhängt. Ein Vielfaches mehr an Prüfverfahren wurden bereits eingeleitet, die nicht oder noch nicht zu Bußgelder geführt haben. Jedes Prüfverfahren bedeutet einen hohen Kosten- und Arbeitsaufwand für das betroffene Unternehmen. Dazu sind noch Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO von Konkurrenten möglich. Und auch die betroffenen Personen selbst können Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen stellen, die ihre Daten in Gefahr gebracht haben.

Das Minimum

Um diese Gefahren klein zu halten, sollten mindestens folgende Bereiche Ihres Unternehmens perfekt in Sachen Datenschutz aufgestellt sein:

1. Die Datenschutzerklärungen

Datenschutzerklärungen benötigen Sie auf Ihren Webseiten und immer dann wenn Sie Daten von Personen verarbeiten. Die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite ist immer einsehbar und gerade deshalb ein leichtes Opfer für Abmahnungen. Aber auch die anderen Datenschutzerklärungen gehen raus in die Öffentlichkeit. Wie viele Datenschutzerklärungen Sie benötigen, hängt von der Anzahl Ihrer Datenverarbeitungs-Prozesse ab. Als Minimum sollten Sie zumindest eine separate Datenschutzerklärungen für Ihre Webseite, den allgemeinen Kunden- / Partnerkontakt und den Bewerbungsprozess vorhalten. Selbstverständlich lässt sich dies auch zu einer großen Datenschutzerklärung zusammenfassen. Wichtig ist es, immer und überall wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, auf die jeweilige Datenschutzerklärung hinzuweisen! Nutzen Sie hierfür Signaturen in Ihren E-Mails, Fußzeilen in Geschäftsbriefen und Info-Felder in Ihren Social Media-Kanälen. Verlinken Sie von dort auf Ihre Datenschutzerklärungen.

Für einfache Webseiten ohne besondere Erweiterungen finden Sie im Netz Generatoren. Sollten bei Ihnen etwas ausgefallenere Datenverarbeitungsvorgänge stattfinden, ist professionelle Hilfe nötig.

2. SSL-Verschlüsselung

Nach der DSGVO müssen die Daten, die über Kontaktformulare und Verkaufsseiten (z.B. Webshops und E-Commerce) eingegeben werden, verschlüsselt sein. Man erkennt Webseiten mit Verschlüsselung am „https“ vor dem www und dem grünen Schlosssymbol im Browser. Sinnvoll ist es, die ganze Website als jedes Kontaktformular einzeln zu verschlüsseln.

3. Double-Opt-In-Verfahren

Wenn Sie Newsletter per E-Mail an Nicht-Bestandskunden versenden, benötigen Sie die Einwilligung der Empfänger. Hierfür muss das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren (DOI) genutzt werden, in dem der Empfänger noch einmal bestätigt, den Newsletter erhalten zu möchten. Bestandskunden können Newsletter unter bestimmten Bedingungen auch ohne ein Double-Opt-In-Verfahren erhalten. Lesen Sie hierzu weitergehend unseren Artikel zum Marketingrecht. In jedem Fall sollten Sie daran denken, den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung im Newsletter unterzubringen.

4. Hinweis im Datenschutz zu Drittanbietern wie Nutzer-Tracking, Cookies, externe Anbieter

Oft sind auf Webseiten Schnittstellen zu dritten Unternehmen integriert. Das können beispielsweise Google Analytics, Social Media-PlugIns von Facebook, Twitter & Co. oder der Youtube-Videoplayer sein. Oft reicht es, passend zu diesen Anbietern einen Hinweis in Ihrer Datenschutzerklärung einzubinden. Jedoch ist nicht garantiert, dass jede Datenverarbeitung über externe Anbieter rechtskonform ist. Hier bietet sich im Zweifelsfall die Überprüfung durch einen Datenschutzexperten an.

5. Auftragsverarbeitungsverträge

Wenn externe Unternehmen Daten für Sie verarbeiten oder Sie dies für andere tun, muss zwischen den beteiligten Parteien ein sogenannter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Dazu gehören unter anderem Webhoster, bei dem Sie Ihre Webseite speichern, E-Mail-Provider, Anbieter von Newsletter-Software, Analyse-Anbieter wie Google Analytics, Webdesigner/ Webagenturen, die Zugriff auf die Daten von Kunden haben. Achtung! Beide Seiten sind für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages verantwortlich!

Weitergehende Maßnahmen

Die DSGVO verlangt weiterhin auch die Schulung von Mitarbeitern zum Thema Datenschutz. Auch fallen für Unternehmen umfangreiche Dokumentationspflichten an.

Sind die fünf oben genannten Punkte für Unternehmen ohne besondere Datenverarbeitungsvorgänge auch alleine noch zu bewältigen braucht es spätestens bei den Dokumentationspflichten und Schulungen Rat von Experten. Eine Möglichkeit ist es, selbst im Unternehmen Datenschutzexperten auszubilden und eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Alternativ kann es durchaus sinnvoll sein, externe Datenschutzexperten mit ins Boot zu holen – auch nur für einzelne Projekte – für welche im Unternehmen nicht die Fachkenntnisse oder die personellen Ressourcen verfügbar sind.

Der offensichtlichste Fall ist hier ein externer Datenschutzbeauftragter, der das Unternehmen dauerhaft unterstützt, berät und die Datenschutzdokumente pflegt. Einen Datenschutzbeauftragten müssen Sie bestellen, wenn sich bei Ihnen zehn oder mehr Mitarbeiter in Ihrer täglichen Arbeit mit personenbezogenen Daten befassen. Auf Projektbasis ist es in der Regel sinnvoll, die externen Kräfte für Schulungen der Mitarbeiter, Datenschutz-Audits, dem Erstellen von Datenschutz-Leitlinien oder im Vorfeld von neuen Datenverarbeitungsvorgängen ins Unternehmen zu holen.

Wir von juni.com und juni.pro bieten ein umfangreiches Leistungsportfolio rund um das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit an. Gerne nehmen wir uns für Sie die Zeit für eine kostenlose Erstberatung. Hierbei lernen Sie uns kennen und und wir analysieren zusammen mit Ihnen, wo wir Sie und Ihr Unternehmen unterstützen können. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@juni.com oder rufen Sie unter 069 5077 5780 an! (Die kostenlose Beratung umfasst eine telefonische oder persönliche Erstberatung von bis zu drei Stunden. Dieses Angebot richtet sich nur an Unternehmenskunden.)