Die EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung

Die EU-Entwaldungsverordnung

Was sie für die Produktion Ihres Verlags bedeutet und wie open.junixx.FM Sie unterstützt

Update:

Die EU-Entwaldungsverordnung wurde auf 2026 verschoben

Gute Nachrichten für Sie: Der Start der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) wurde verschoben! Statt wie ursprünglich geplant im Jahr 2024, tritt sie nun für größere Unternehmen erst ab Dezember 2025 und für kleinere Unternehmen sogar erst ab Juni 2026 in Kraft. Für Ihren Verlag bedeutet das mehr Zeit, seine Prozesse anzupassen und sich optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Wichtig bleibt jedoch: Sie müssen weiterhin nachweisen, dass Ihre Produkte nicht aus kürzlich entwaldeten Gebieten stammen, inklusive der geforderten Geodaten. Denn die EU hält an ihrem Ziel fest, den Schutz der Wälder sicherzustellen. Der Gesetzestext bleibt trotz der Verschiebung also unverändert. Die verlängerte Frist hilft Ihnen aber, die technischen und bürokratischen Herausforderungen in Ruhe zu meistern.

Nutzen Sie die zusätzliche Zeit, um Ihre Produktion umweltfreundlicher zu gestalten! Mit Tools wie open.junixx.FM können Sie Ihre Prozesse optimieren und sicherstellen, dass Sie alle Vorgaben erfüllen. So vermeiden Sie Stress und mögliche Strafen und sind rechtzeitig startklar für die EUDR.

Wenn Sie im Bereich der Verlagsherstellung tätig sind, kennen Sie dieses Dilemma wahrscheinlich gut: Die Produktion muss nicht nur effizient, sondern auch nachhaltig sein. Ab Ende 2024 stoßen Sie mit der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) auf eine neue Hürde. Diese soll sicherstellen, dass nur noch Rohstoffe in die EU importiert werden, die nicht zur Zerstörung von Wäldern beigetragen haben. Klingt erstmal nach Bürokratie? Ja, es gibt einige Regeln, über die Sie Bescheid wissen sollten. Gleichzeitig bringt die neue Verordnung aber auch die Chance mit sich, dass Sie die Produktion Ihres Verlages noch umweltfreundlicher und transparenter gestalten. Genau hier kommt das Herstellungsmodul unserer Verlagssoftware open.junixx.FM ins Spiel, um Ihnen den Übergang zu erleichtern. Doch bevor wir uns ansehen, wie das geht, werfen wir erst einmal einen genaueren Blick auf die Entwaldungsverordnung selbst.

Was ist die EU-Entwaldungsverordnung?

Ab dem 30. Dezember 2024 müssen Unternehmen sicherstellen, dass bestimmte Rohstoffe, die in der EU gehandelt werden – wie Soja, Palmöl, Kakao oder Holz – nicht aus entwaldeten oder waldschädigenden Flächen stammen. Diese Rohstoffe dürfen nur dann auf den EU-Markt, wenn sie ab dem 31. Dezember 2020 nicht mehr mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Damit möchte die EU sicherstellen, dass der Handel nicht noch mehr Waldflächen zerstört.
Für Verlage ist das besonders relevant, wenn es um Papierprodukte und holzbasierte Materialien geht. Ob Druckpapier, Verpackungsmaterialien wie Kartons oder Holzelemente in Buchcovern – mithilfe der Verordnung soll nachgewiesen werden, dass keine Materialien aus nicht-nachhaltiger Forstwirtschaft verwendet werden. Auch Papier, das FSC- oder PEFC-zertifiziert ist, muss die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung erfüllen.

Die Anforderungen der EUDR im Überblick:

  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen sicherstellen, dass die verwendeten Rohstoffe nicht durch Entwaldung gewonnen und die gesetzlichen Vorschriften des Herkunftslandes eingehalten werden.
  • Geodaten: Es müssen präzise Informationen über die Herkunft des Holzes vorliegen.
  • Nachweise: Verlage sind angehalten, von ihren Lieferanten Dokumente über die nachhaltige Herkunft der Rohstoffe einzufordern.

Warum betrifft Sie das als Verlag?

Um den neuen Auflagen gerecht zu werden, müssen auch Sie als Verlag sich über die Herkunft der Rohstoffe im Klaren sein, die sie in ihren Produkten verwenden. Transparenz und Nachweisbarkeit sind hier entscheidend – nicht nur zum Einhalten der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch, um Ihr Image als verantwortungsbewusster Verlag zu stärken.

Die Herausforderungen liegen in den Details:

  • Transparenz der Lieferketten: Ihre Lieferanten müssen in der Lage sein, alle notwendigen Informationen bereitzustellen. Sollte das nicht der Fall sein, dürfen diese Produkte auf dem EU-Markt nicht gehandelt werden.
  • Kostensteigerungen: Die nachhaltige Beschaffung könnte durch höheren Verwaltungsaufwand und teurere umweltfreundliche Produkte zusätzliche Kosten mit sich bringen.
  • Marktzugangsbeschränkungen: Papier aus unsicheren Quellen könnte nicht mehr zugelassen werden, was Ihre Auswahlmöglichkeiten einschränken würde.

Aber es gibt auch eine andere Perspektive: Ein transparenter Herstellungsprozess festigt das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner und macht Sie wettbewerbsfähiger. Sie können sich positiv von anderen Unternehmen abheben, die diese Anforderungen möglicherweise weniger konsequent umsetzen.

Das Herstellungsmoul von open.junixx.FM: Nachhaltige Produktion einfach umsetzen

Der Weg zu einer nachhaltigeren Produktion klingt vielleicht erst einmal herausfordernd. Aber mit der richtigen Software kann der gesamte Prozess um einiges einfacher werden. Unsere Verlagssoftware open.junixx.FM sorgt mit seinem Herstellungsmodul dafür, dass Nachhaltigkeit von Anfang an Teil Ihrer Produktionsplanung ist. Diese Lösung hilft Ihnen, Schritt für Schritt alle relevanten Umweltvorgaben zu berücksichtigen und gleichzeitig ressourcenschonende Entscheidungen zu treffen.

Haben Sie sich schon mal gefragt, wie Sie den CO₂-Fußabdruck Ihrer Produktion verringern können? Mit dem Herstellungsmodul von open.junixx.FM haben Sie ein Werkzeug, um genau das zu berechnen und anzupassen. Die Software übernimmt die Komplexität der neuen Vorgaben für Sie. openjunixx.FM zeigt Ihnen nicht nur die Umweltauswirkungen jedes Produktionsschrittes, sondern hilft Ihnen auch dabei, Ihre Lieferkette nahtlos zu dokumentieren und zu optimieren.

Transparente Produktionsplanung und Umweltzertifikate

Nachhaltigkeit gewinnt heutzutage immer mehr an Bedeutung – und dabei wird Transparenz zum entscheidenden Faktor. Den Begriff „Greenwashing“ haben Sie bestimmt schon gehört. Dabei handelt es sich um ein Phänomen, bei dem Unternehmen, Organisationen oder Einzelpersonen versuchen, sich mithilfe von Marketingstrategien und PR-Maßnahmen als umweltfreundlicher, nachhaltiger oder sozial verantwortlicher darzustellen, als sie tatsächlich sind. Das wollen Sie bestimmt vermeiden und stattdessen echte Nachhaltigkeit zeigen. Das Herstellungsmodul von open.junixx.FM unterstützt Sie dabei, Ihren ökologischen Fußabdruck zu berechnen und Umweltzertifikate wie FSC oder PEFC nahtlos in den Produktionsprozess zu integrieren.

Das bedeutet: Sie können nicht nur sagen, dass Ihre Produkte nachhaltig sind – Sie können es auch konkret nachweisen.

Immerhin kaufen Kunden laut einer Studie des WWF 80 % lieber bei Unternehmen, die transparent und umweltfreundlich sind. Genau hier kommen transparente Umweltzertifikate ins Spiel. Sie schaffen nicht nur Vertrauen, sondern beugen auch rechtlichen Problemen vor, die durch nicht nachweisbare Materialien entstehen könnten.

Fazit: Setzen Sie jetzt auf nachhaltige und zukunftssichere Produktion mit open.junixx.FM

Die EU-Entwaldungsverordnung mag auf den ersten Blick wie eine bürokratischen Hürde erscheinen, doch sie stellt auch eine gute Gelegenheit dar, Ihre Produktion zu optimieren und umweltfreundlicher zu gestalten. Mit dem Herstellungsmodul unserer Verlagssoftware open.junixx.FM haben Sie ein starkes Tool, das Ihnen hilft, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern Ihre Prozesse auch langfristig nachhaltiger zu machen.

Warum also warten? Testen Sie open.junixx.FM und sehen Sie selbst, wie einfach Sie den Anforderungen der neuen EU- Entwaldungsverordnung gerecht werden können. So optimieren Sie Ihre Prozesse, verringern den ökologischen Fußabdruck Ihrer Produktion und leisten gleichzeitig einen Beitrag zum Schutz unserer Wälder.

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ChatGPT und die Buchbranche

ChatGPT und die Buchbranche

ChatGPT und die Buchbranche

ChatGPT dominiert aktuell die Medien, die spannende Frage nach dem “Wie” und “Wofür” der künstlichen Intelligenz zieht Fans und Kritiker an. Wir stellen uns die Frage: Welche Möglichkeiten und Herausforderungen stellt ChatGPT für die Buchbranche dar?

Was ist ChatGPT?

ChatGPT ist ein Chatbot des amerikanischen Unternehmens OpenAI. ChatGPT steht für “Chatbot Generative Pre-trained Transformer” und ist eine Software, die auf maschinellem Lernen basiert. Der Chatbot kann Fragen beantworten, Nachrichten schreiben und Unterhaltungen in menschlicher Sprache führen.

Ich habe den ChatGPT-Bot zum Zweck dieses Artikels gefragt, sich selbst zu beschreiben, dazu sagt die KI folgendes: 

“ChatGPT ist ein künstlicher Intelligenz-Modell, das von OpenAI trainiert wurde. Es wurde entwickelt, um auf Texteingaben in natürlicher Sprache zu antworten und es kann eine Vielzahl von Aufgaben ausführen, einschließlich Konversation, Fragen beantworten, Übersetzungen und vielem mehr. Das Modell wurde auf einer enormen Menge an Texten im Internet trainiert, so dass es ein sehr breites Spektrum an Wissen hat und in der Lage ist, auf eine Vielzahl von Themen zu antworten.”

Künstliche Intelligenz bedeutet, dass die Software die Datenmengen erfasst und durch das Erkennen und Sortieren dieser, menschlichen Fähigkeiten imitiert. ChatGPT wurde also durch maschinelles Lernen, wiederholtes Ausführen von Aufgaben und Feedback zu den Ergebnissen so trainiert, um eigenständig Daten auszuwerten und basierend auf diesen, menschlichen Fähigkeiten nachzuahmen. 

 

Möglichkeiten für die Buchbranche

Der Chatbot  wurde mit Hilfe von Millionen Texten, Büchern und Artikeln geschult und dieses breite Wissen ist auch für die Buchbranche nicht ganz unnütz. Aufgrund der enormen Datenmengen, mit welchen der Chatbot trainiert wurde, kann er in Sekundenschnelle Zusammenfassungen bereitstellen und Übersetzungen liefern. ChatGPT ist außerdem in der Lage, personalisierte Buchvorschläge für Leser zu generieren, indem es die Lesegeschichte, Interessen und Vorlieben von Lesern analysiert. Dadurch kann der Buchverkauf durch eines vielfältigen Bücherangebots gefördert werden. Der Bot ist in der Lage, seine Datenbank nach spezifischen Wünschen und Empfehlungen zu durchforsten, hier ein paar Beispiele: 

 

Kritik und Herausforderungen für die Buchbranche

Natürlich gibt es keine Garantie für die Korrektheit und die Qualität der Ergebnisse, die mit ChatGPT erzielt werden. Gerade komplexe Zusammenhänge und aktuelle Ereignisse kann die Software nicht immer akkurat darstellen und korrekt in nur wenigen Sätzen zusammenfassen.

Die Frage nach der ethischen und rechtlichen Nutzung von AI steht auch im Raum: Von wo lernt die Maschine denn überhaupt? Gerade bei “kreativer” künstlicher Intelligenz bekommen die Künstler, von welchen die künstliche Intelligenz-Software Daten bezieht, keine Kompensation für die Verwendung ihrer Arbeit.

Das Potenzial, das ChatGPT darstellt, ist also schier endlos und die Möglichkeiten und Gefahren, die Software wie ChatGPT verkörpert, ist gerade für die Buchbranche interessant. Wichtig ist, solche KI-Software zu überwachen und zu regulieren. Dabei sollte zwar die populäre Angst, dass die Maschine irgendwann den Menschen ersetzt, keine Realität werden – denn KI ist nach wie vor ein Werkzeug, das vom Menschen entwickelt wurde, um vom Menschen genutzt zu werden – , jedoch ist Vorsicht gefragt.

ChatGPT und Kreativität

Wenn es irgendwann nicht mehr um trockene Zusammenfassungen geht, sondern um tatsächliche Kunst, stehen wir vor der folgenden Frage: Gibt es eine “künstlerische” Künstliche Intelligenz? Inwieweit kann KI Kunst erschaffen, Gedichte und Texte schreiben und Kunst imitieren? Und wo ist die ethische Grenze?

Kreativität ist ein Ausdruck des Menschsein, ein Ausdruck von Emotion, Kultur und Identität. Und obwohl ChatGPT beispielsweise in der Lage ist, ein Gedicht zu schreiben, ist KI aber nicht kreativ. KI-Systeme sind lediglich Werkzeuge. Im Blick auf Kunst ist es daher wichtig, besonders menschengeschaffene Kunst als Teil von Kultur und Identität wertzuschätzen und zu fördern. Gerade weil die Quellen, aus welchen die KI ihre Daten bezieht, Kunst ist, welche oftmals nicht rechtens genutzt und deren Künstler nicht für die Weiterverwertung ihrer Arbeit kompensiert werden, ist die Nutzung von einigen AI ethisch zu hinterfragen.

ChatGPT schreibt ein Buch

Können AI-Systeme wie ChatGPT aber auch ganze Bücher schreiben? Die Antwort darauf ist “So ein bisschen”.

Der YouTuber Martin Frost hat das Experiment gewagt und ChatGPT genutzt, um ein Kinderbuch in 15 Fabelgeschichten zu schreiben. In seinem YouTube-Video erklärt er sein Vorgehen: Er hat sich von ChatGPT 15 Ideen für Kurzgeschichten mit Fabelwesen vorschlagen lassen und diese Geschichten dann auch schreiben lassen. Ein bisschen nachgebessert hat er mit Anweisungen wie “mit Dialogen” und “gebe den Protagonisten auch Namen”, welche ChatGPT übernommen hat. Von der Idee, bis hin zur Umsetzung und sogar der Titelgebung hat Martin Frost also ChatGPT verwendet. Auch die Illustrationen sind nicht eigens: Midjourney ist eine AI, die aus Text-Prompts Kunstwerke erstellt. Damit wurde für jede Geschichte eine Illustration generiert. 

Ein komplettes Kinderbuch also, ganz ohne Investition und ohne Eigenarbeit. Doch was ist das Ergebnis?

Die Qualität des Buches und die Frage, ob man tatsächlich ein maschinengeschriebenes Buch einem menschengeschaffenen Werk vorziehen sollte, ist unumgänglich. Ich habe in das Buch reingelesen und kann Ihnen mit Gewissheit versichern, dass die KI noch lange nicht die wertvolle Arbeit des Autors, noch des Lektorats ersetzen kann. Außerdem ist es außer Frage, dass ChatGPT tatsächliche Romane verfassen kann, die über einen fortlaufenden Handlungsstrang, Charakterentwicklung und fließende Sprache über hunderte Seiten verfügen. Von einem “Ersatz” von Autoren ist also noch nicht zu reden, doch das Experiment zeigt, dass es bereits Ansätze und auch Interessenten für maschinell generierte Bücher gibt.

Das Video zum Experiment können Sie hier ansehen.

Eine Frage der Nachhaltigkeit

Beim Thema Nachhaltigkeit wird gerne übersehen, welche Auswirkungen digitale Produkte auf die Umwelt haben. Doch digitale Software, wie der Chat GPT-Bot, generiert einen ökologischen Fußabdruck, der vor allem durch die Menge Strom, welche sie verbraucht, sowie die Kohlendioxidemission dessen charakterisiert wird. Gerade in diesem Hinblick sind die Konsequenzen von ChatGPT unglaublich: Allein zum Trainieren des Chatbots wurden laut einer Studie 550 Tonnen CO2e ausgestoßen. Und dies allein, bevor die Software überhaupt genutzt wurde. Die verlockenden Möglichkeiten, die ChatGPT darstellt, sollten also dringend vor dem Hintergrund dieser Punkte verstanden und kritisch hinterfragt werden.

Pflicht ab Juli 2022 für Abo-Anbieter: Der Kündigungsbutton auf jeder Website

Pflicht ab Juli 2022 für Abo-Anbieter: Der Kündigungsbutton auf jeder Website

Pflicht ab Juli 2022 für Abo-Anbieter: Der Kündigungsbutton auf jeder Website

Ab Juli 2022 sind Aboanbieter dazu verpflichtet, auf ihrer Website eine einfach zu erreichende Kündigungsschaltfläche oder auch Kündigungsbutton bereitzustellen. Sollte dies nicht geschehen, dürfen Kunden Verträge ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort kündigen. Außerdem sind Abmahnungen durch die Konkurrenz möglich. Die wichtigsten Vorgaben zum Kündigungsbutton finden Sie hier.

Dieser Artikel beschäftigt sich mit den wichtigsten Details der neuen Regelung und gibt Hinweise zur Umsetzung. Bei rechtlichen Themen kommt es aber immer auf den individuellen Einzelfall an. Wie die Umsetzung für Ihr Unternehmen zu gestalten ist, muss individuell geprüft werden. Folglich können sich hier weitere Probleme ergeben, die im Rahmen dieses Artikels nicht im Detail betrachtet werden können. Gerne unterstützen wir von juni.com Sie bei der Umsetzung des Kündigungsbuttons.

Die Idee: Mehr Verbraucherschutz Dank Kündigungsbutton

Ziel der neuen Regelung in § 312k BGB ist es, Verbrauchern die Kündigung von sog. Dauerschuldverhältnissen (“Abos”) zu vereinfachen. Die Politik hat festgestellt, dass Kunden oft nur mit großen Hürden zur Kündigung kommen. Allerdings wird sich dies nun drastisch ändern.

Die Neuregelung gilt zunächst nur bei Verbrauchergeschäften (B2C). Aber vorsicht: Sollte bei Ihrem B2B Angebot die Möglichkeit bestehen, dass ein Verbraucher ein Abo über Ihre Website abschließen kann, sind Sie mit einem Kündigungsbutton auf der sicheren Seite.

Der Kündigungsbutton

Wenn auf einer Website ein Abo-Vertrag geschlossen werden kann, muss diese Website auch einen Kündigungsbutton enthalten. Dieser muss von jeder Unterseite aus anklickbar ist. Über die genaue Position dieses Buttons herrscht noch Unklarheit. Jedoch ist davon auszugehen, dass ein klickbarer Link im Footer oder an derselben Stelle wie das Impressum ausreicht.

Dieser Link muss mit den Worten “Verträge hier kündigen” oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung benannt sein. Allerdings darf es sich dabei um keine Grafiken handeln, da diese für blinde Menschen nicht zugänglich sind.

Die Bestätigungsseite

Direkt nach dem Klick auf den Button muss auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet werden. Hier soll der Nutzer seine Daten in ein Formular eintragen. Ein zusätzlicher Login in das Kundenkonto darf dabei nicht nötig sein.

Folgende Informationen darf das Formular der Bestätigungsseite abfragen:

  • Angaben zur Art der Kündigung sowie bei einer außerordentlichen Kündigung Angaben zum Kündigungsgrund,
  • Angaben zur eindeutigen Identifizierbarkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher,
  • Angaben zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrages,
  • Angaben zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung gelten soll sowie
  • Angaben zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung (in der Regel E-Mailadresse).

Kundinnen und Kunden sollen typischerweise anhand von Name und Anschrift identifizierbar sein. Der zu kündigende Vertrag wiederum soll anhand von Kunden-, Bestell- oder Vertragsnummer erkennbar sein. Am Ende des Formulars muss ein eindeutiger Button stehen, der mit „jetzt kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Vom Kündigungsbutton zur Kündigungserklärung

Nach Absenden des Formulars muss der Nutzer eine speicherbare Kündigungserklärung erhalten (z. B. Download als PDF, Aktivierung der Druckfunktion, Versand per E-Mail).

Interner Prozess 

Im nächsten Schritt muss der interne Prozess der Vertragskündigung funktionieren. Die Kündigungsmeldung muss möglichst automatisiert an die zuständigen Mitarbeiter und Abteilungen weitergeleitet werden. Nun sollte eine weitere Prüfung der Kündigung stattfinden. Zuletzt wird dem Kunden eine Bestätigung der Kündigung mit einer Information über den exakten Kündigungszeitpunkt zugeschickt.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der neuen Regelung

Die neuen Verpflichtungen aus § 312k BGB treffen Unternehmen ab dem 1. Juli 2022. Falls das Unternehmen diesen Pflichten nicht nachkommt und das Verfahren nicht (richtig) umsetzt wird, können die Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Zudem werden Verstöße gegen die neuen Vorschriften abmahnbar sein.

Sie wollen mehr Über den Kündigungsbutton wissen? 

Bitkom hat einen umfangreichen Praxisleitfaden zur Umsetzung der digitalen Kündigungsschaltfläche auf Webseiten heraus gegeben. Diesen finden Sie hier:

https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Praxisleitfaden-zur-Umsetzung-der-digitalen-Kuendigungsschaltflaeche-auf-Webseiten

So kann juni.com Sie unterstützen

Wir als Profi für die Erstellung und Gestaltung von Webshops und insbesondere von  Verlagswebsites können Sie bei der Umsetzung des Kündigungsbuttuns unterstützen. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter info@juni.com oder telefonisch unter 069 5077 5780.

EU-Umsatzsteuerreform 2021 – das müssen Online-Händler nun beachten

EU-Umsatzsteuerreform 2021 – das müssen Online-Händler nun beachten

EU-Umsatzsteuerreform 2021 – das müssen Online-Händler nun beachten

Ab dem 1. Juli 2021 gilt in der gesamten EU ein neues Gesetz für den grenzüberschreitenden Handel mit Verbrauchern. Diese Regelungen betreffen vor allem Onlineshops, die in das EU-Ausland verkaufen. In diesem Artikel erklären wir die neuen Vorgaben und zeigen wie Sie diese für Ihren Webshop umsetzen können.

Neu ist, dass Händler von nun an bereits ab einem Gesamtumsatz von 10.000 Euro im gesamten EU-Ausland steuerpflichtig in den einzelnen EU-Ländern werden, sofern sie an Nichtunternehmer liefern. Die bisherigen Freigrenzen waren deutlich höher und die Mehrwertsteuer konnte in der Vergangenheit so häufig unkompliziert im Inland abgeführt werden.

Ab dem 1. Juli 2021 müssen Steuerbeträge direkt im Lieferland abgeführt werden, sobald die relativ geringe Umsatzschwelle von 10.000 Euro bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Nicht-Unternehmer in der EU erreicht wird.

Die Voraussetzungen

Damit die neue Mehrwertsteuerregelung zur Anwendung kommt, muss das konkrete Geschäft folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

  • Es wird eine elektronische Dienstleistung (etwa Bereitstellung eines Downloads) an einen Nichtunternehmer in einem anderen EU-Staat erbracht oder es wird ein Gegenstand an einen Nichtunternehmer in einem anderen EU-Staat geliefert
  • Die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro ist überschritten
  • Es handelt sich nicht um einen von der Regelung ausgenommenen Gegenstand

Ausgenommen sind:

  • Gebrauchtgegenstände
  • Kunstgegenstände
  • Sammlungsstücke
  • Antiquitäten
  • Fahrzeuge (neu und gebraucht)
  • Gegenstände, die montiert oder installiert geliefert werden

Im Ergebnis werden die neuen Regelungen dazu führen, dass nun auch kleinere Händler in fast allen EU-Staaten steuerpflichtig sein werden.

Die Umsatzsteuerpflicht in anderen EU-Ländern hat grundsätzlich zur Folge, dass sich der Online-Händler in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren lassen und eine entsprechende nationale Umsatzsteuer-ID beantragen muss.

Auch müsste der Online-Händler in jedem Zielland einen sogenannten Fiskalvertreter benennen, der die dortigen Umsatzsteuerpflichten und die Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen übernimmt.

Vereinfachung des Abführsystems durch OSS 

Um die nun deutlich komplexeren Regeln für die Händler abzufangen, hat der EU-Gesetzgeber das sogenannte „One-Stop-Shop“-Verfahren (OSS) eingerichtet.

Mit diesem Verfahren ist nur eine einmalige Registrierung im Heimatland des Online-Händlers notwendig. Somit entfallen die komplizierten Registrierungen für jedes Zielland.

Umsätze, die der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedsstaaten unterliegen, werden dann in einer besonderen Steuererklärung deklariert. Die Steuererklärung kann zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Weg zu übermittelt werden. Die Steuerschulden für alle belieferten Zielländer werden so insgesamt im Heimatland entrichtet.

Um am OSS-Verfahren teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Diese kann hier vorgenommen werden.

Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, um alle weiteren steuerrechtlichen Details zu besprechen.

Anforderungen an Webshops, Warenwirtschaftssysteme und Buchhaltung 

Damit die Steuererklärung alle relevanten Daten der Umsätze aus den Lieferländern enthält, muss auch Ihr Webshop, Ihr Warenwirtschaftssystem und Ihre Buchhaltungssoftware die entsprechenden Umsätze mit den je nach Lieferland abweichenden Mehrwertsteuersätzen abbilden können.

Besonders problematisch ist die Darstellung und Berechnung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze im Webshop.

Eine Lösung wäre es, für jedes Zielland einen Untershop (Subshop) einzurichten, um den Gesamtpreis (Nettopreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) auf diese Weise für jedes Zielland individualisiert anzeigen zu können. Dies ist jedoch sehr kostspielig und aufwendig.

Je nach Webshopsystem kann eine Funktion, die erkennt wo sich der Nutzer befindet und automatisiert die Mehrwertsteuer anpasst, einfach implementiert werden. Die von uns angebotenen Webshopsysteme Magento und Woocomerce sind hierzu in der Lage.  unterstützen Sie gerne bei der Anpassung für Ihren Webshop oder der Programmierung eines neuen Webshops. Mehr Informationen zu unseren Services zu Webshops und E-Commerce finden Sie hier.

Auch unsere Verlagssoftware mit integriertem  Warenwirtschaftssystem open.junixx.FM kann die Anforderungen zur Nutzung des OSS Verfahren darstellen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie, wie unsere Lösungen für Ihr Online-Business eingesetzt werden können.

Schreiben Sie eine Mail an info@juni.com, rufen Sie uns unter 069 5077 5780 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Benutzte Software nicht DSGVO-konform: 14,5 Mio. Euro Bußgeld

Benutzte Software nicht DSGVO-konform: 14,5 Mio. Euro Bußgeld

Benutzte Software nicht DSGVO-konform: 14,5 Mio. Euro Bußgeld

Anfang November 2019 hat die Berliner Datenschutzbehörde das bis dahin höchste Bußgeld in Deutschland wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO in Höhe 14,5 Millionen Euro verhängt. Getroffen hat es Berlins größten privaten Immobilienbesitzer, die Deutsche Wohnen SE. Der Grund: Die verwendete Software zur Verwaltung von Kundendaten war nicht DSGVO-konform.

Verstoß gegen technische Anforderungen und Löschpflichten

Was war passiert? Die von der Deutsche Wohnen SE verwendete Software war nicht in der Lage bereits zur Löschung hinterlegte Daten endgültig zu löschen. So wurden Daten von alten Mietern jahrelang selbst nach Beendigung des Mietverhältnisses gespeichert. Sensible Daten wie Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformulare, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten sowie Kontoauszüge waren über Jahre im System vorhanden. Von Rechts wegen müssen diese Unterlagen mit Abschluss des Mietvertrags vernichtet werden, die Deustche Wohnen SE hatte dies offensichtlich versäumt.

Die Deutsche Wohnen SE handelte somit rechtswidrig gegen Artikel 5 und 25 der DSGVO. Die verwendete Technik muss standardmäßig auf Datenschutz ausgelegt sein und Daten müssen gelöscht werden, sobald der Zweck für Ihre Verwendung entfallen ist.

Das Immobilienunternehmen hat also gegen zwei tragende Prinzipien des Datenschutzes verstoßen. Geahndet wurde dies mit dem bisher dritthöchsten Bußgeld in der EU und dem höchsten Bußgeld in Deutschland seit Inkrafttreten der DSGVO: 14,5 Millionen Euro.  

Missstände schon seit 2017 bekannt

Bereits 2017 hatte die Aufsichtsbehörde bei einer Vor-Ort-Kontrolle Missstände bemängelt. Doch auch bei einer zweiten Vor-Ort-Kontrolle im März 2019 waren die Missstände noch nicht behoben. Es gab jedoch erste Maßnahmen zur Behebung des rechtswidrigen Zustandes. Auch hatte die Deutsche Wohnen SE gut mit der Aufsichtsbehörde kooperiert und es konnten keine missbräuchlichen Zugriffe auf die unzulässig gespeicherten Daten nachgewiesen werden. Deshalb fiel das Bußgeld geringer aus, als es möglich gewesen wäre.

Die Deutsche Wohnen SE will gerichtlich gegen das Bußgeld vorgehen. Vielleicht erwartet uns hier der erste Gerichtsentscheid über ein Bußgeld zur DSGVO.

Ähnliche Missstände finden sich in vielen Unternehmen 

Solche Missstände gibt in vielen Unternehmen. Auch nach der kurzfristigen Hysterie rund um die DSGVO im Jahr 2018 änderten viele Unternehmen nichts an ihrer Infrastruktur und an ihren Prozessen. Vor allem Softwarelösungen wie CRM- und ERP-Systeme sind veraltet und entsprechen nicht mehr den Anforderungen der DSGVO. Selbst wenn die Software entsprechend ausgestattet ist, müssen auch die Mitarbeiter entsprechend im Bereich Datenschutz geschult sein, um ein solches Fehlverhalten zu vermeiden.

Ist Ihre Software DSGVO konform?

Unsere Software und Datenschutzexperten beraten Sie gerne zum Thema DSGVO. Die Erstberatung ist kostenlos. Mehr Informationen finden Sie hier: 

Unsere Datenschutz-Leistungen: juni.pro
Unsere Softwarelösung speziell für Verlage: open.junixx.FM

 

1 Jahr DSGVO – Haben Sie an alles gedacht?

1 Jahr DSGVO – Haben Sie an alles gedacht?

1 Jahr DSGVO – Haben Sie an alles gedacht?

Vor gut einem Jahr ist die DSGVO in Kraft getreten und hat viele Unternehmen in Panik versetzt. Nach wenigen Wochen war der erste  Schock bereits verflogen und das Thema Datenschutz ist in vielen Köpfen in Vergessenheit geraten. Die Aufsichtsbehörden, welche die Bußgelder verhängen, fangen jedoch jetzt erst an genauer hinzusehen. Das Thema Datenschutz schleifen zu lassen, kann für Sie heute teuer werden – die DSGVO sieht Bußgelder bis zu 20 Mio. EUR vor.
Am Anfang des neuen Gesetzes war vieles unklar, vor allem die praktische Umsetzung warf viele Fragen auf. Jetzt nach gut einem Jahr sind viele Fragen geklärt.

Wir ziehen Bilanz nach einem Jahr DSGVO und zeigen Ihnen hier die wichtigsten Problemstellungen und wie Sie am besten damit umgehen. So können Sie Ihr Unternehmen vor Abmahnungen und Bußgeldern schützen und letztendlich mehr für den Datenschutz Ihrer Kunden und Mitarbeiter tun.

Die DSGVO gilt für jedes Unternehmen

Jedes Unternehmen verarbeitet in irgendeiner Art und Weise personenbezogene Daten. Das heißt die DSGVO gilt für jedes Unternehmen. Wie intensiv die Auswirkung auf das Unternehmen sind und wie groß die sich daraus ergebenden Verpflichtungen sind, hängen von der Unternehmensgröße ab.

Die Gefahren für Unternehmen

Bußgelder, die von den Aufsichtsbehörden verhängt werden, können bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des gesamten Jahresumsatzes eines Unternehmens betragen. In Deutschland wurden bis jetzt (Stand Mai 2019) gegen 75 Unternehmen (meist mittelständische Unternehmen) Bußgelder verhängt. Ein Vielfaches mehr an Prüfverfahren wurden bereits eingeleitet, die nicht oder noch nicht zu Bußgelder geführt haben. Jedes Prüfverfahren bedeutet einen hohen Kosten- und Arbeitsaufwand für das betroffene Unternehmen. Dazu sind noch Abmahnungen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO von Konkurrenten möglich. Und auch die betroffenen Personen selbst können Schadensersatzansprüche gegen Unternehmen stellen, die ihre Daten in Gefahr gebracht haben.

Das Minimum

Um diese Gefahren klein zu halten, sollten mindestens folgende Bereiche Ihres Unternehmens perfekt in Sachen Datenschutz aufgestellt sein:

1. Die Datenschutzerklärungen

Datenschutzerklärungen benötigen Sie auf Ihren Webseiten und immer dann wenn Sie Daten von Personen verarbeiten. Die Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite ist immer einsehbar und gerade deshalb ein leichtes Opfer für Abmahnungen. Aber auch die anderen Datenschutzerklärungen gehen raus in die Öffentlichkeit. Wie viele Datenschutzerklärungen Sie benötigen, hängt von der Anzahl Ihrer Datenverarbeitungs-Prozesse ab. Als Minimum sollten Sie zumindest eine separate Datenschutzerklärungen für Ihre Webseite, den allgemeinen Kunden- / Partnerkontakt und den Bewerbungsprozess vorhalten. Selbstverständlich lässt sich dies auch zu einer großen Datenschutzerklärung zusammenfassen. Wichtig ist es, immer und überall wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, auf die jeweilige Datenschutzerklärung hinzuweisen! Nutzen Sie hierfür Signaturen in Ihren E-Mails, Fußzeilen in Geschäftsbriefen und Info-Felder in Ihren Social Media-Kanälen. Verlinken Sie von dort auf Ihre Datenschutzerklärungen.

Für einfache Webseiten ohne besondere Erweiterungen finden Sie im Netz Generatoren. Sollten bei Ihnen etwas ausgefallenere Datenverarbeitungsvorgänge stattfinden, ist professionelle Hilfe nötig.

2. SSL-Verschlüsselung

Nach der DSGVO müssen die Daten, die über Kontaktformulare und Verkaufsseiten (z.B. Webshops und E-Commerce) eingegeben werden, verschlüsselt sein. Man erkennt Webseiten mit Verschlüsselung am „https“ vor dem www und dem grünen Schlosssymbol im Browser. Sinnvoll ist es, die ganze Website als jedes Kontaktformular einzeln zu verschlüsseln.

3. Double-Opt-In-Verfahren

Wenn Sie Newsletter per E-Mail an Nicht-Bestandskunden versenden, benötigen Sie die Einwilligung der Empfänger. Hierfür muss das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren (DOI) genutzt werden, in dem der Empfänger noch einmal bestätigt, den Newsletter erhalten zu möchten. Bestandskunden können Newsletter unter bestimmten Bedingungen auch ohne ein Double-Opt-In-Verfahren erhalten. Lesen Sie hierzu weitergehend unseren Artikel zum Marketingrecht. In jedem Fall sollten Sie daran denken, den Link zu Ihrer Datenschutzerklärung im Newsletter unterzubringen.

4. Hinweis im Datenschutz zu Drittanbietern wie Nutzer-Tracking, Cookies, externe Anbieter

Oft sind auf Webseiten Schnittstellen zu dritten Unternehmen integriert. Das können beispielsweise Google Analytics, Social Media-PlugIns von Facebook, Twitter & Co. oder der Youtube-Videoplayer sein. Oft reicht es, passend zu diesen Anbietern einen Hinweis in Ihrer Datenschutzerklärung einzubinden. Jedoch ist nicht garantiert, dass jede Datenverarbeitung über externe Anbieter rechtskonform ist. Hier bietet sich im Zweifelsfall die Überprüfung durch einen Datenschutzexperten an.

5. Auftragsverarbeitungsverträge

Wenn externe Unternehmen Daten für Sie verarbeiten oder Sie dies für andere tun, muss zwischen den beteiligten Parteien ein sogenannter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Dazu gehören unter anderem Webhoster, bei dem Sie Ihre Webseite speichern, E-Mail-Provider, Anbieter von Newsletter-Software, Analyse-Anbieter wie Google Analytics, Webdesigner/ Webagenturen, die Zugriff auf die Daten von Kunden haben. Achtung! Beide Seiten sind für den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages verantwortlich!

Weitergehende Maßnahmen

Die DSGVO verlangt weiterhin auch die Schulung von Mitarbeitern zum Thema Datenschutz. Auch fallen für Unternehmen umfangreiche Dokumentationspflichten an.

Sind die fünf oben genannten Punkte für Unternehmen ohne besondere Datenverarbeitungsvorgänge auch alleine noch zu bewältigen braucht es spätestens bei den Dokumentationspflichten und Schulungen Rat von Experten. Eine Möglichkeit ist es, selbst im Unternehmen Datenschutzexperten auszubilden und eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Alternativ kann es durchaus sinnvoll sein, externe Datenschutzexperten mit ins Boot zu holen – auch nur für einzelne Projekte – für welche im Unternehmen nicht die Fachkenntnisse oder die personellen Ressourcen verfügbar sind.

Der offensichtlichste Fall ist hier ein externer Datenschutzbeauftragter, der das Unternehmen dauerhaft unterstützt, berät und die Datenschutzdokumente pflegt. Einen Datenschutzbeauftragten müssen Sie bestellen, wenn sich bei Ihnen zehn oder mehr Mitarbeiter in Ihrer täglichen Arbeit mit personenbezogenen Daten befassen. Auf Projektbasis ist es in der Regel sinnvoll, die externen Kräfte für Schulungen der Mitarbeiter, Datenschutz-Audits, dem Erstellen von Datenschutz-Leitlinien oder im Vorfeld von neuen Datenverarbeitungsvorgängen ins Unternehmen zu holen.

Wir von juni.com und juni.pro bieten ein umfangreiches Leistungsportfolio rund um das Thema Datenschutz und IT-Sicherheit an. Gerne nehmen wir uns für Sie die Zeit für eine kostenlose Erstberatung. Hierbei lernen Sie uns kennen und und wir analysieren zusammen mit Ihnen, wo wir Sie und Ihr Unternehmen unterstützen können. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@juni.com oder rufen Sie unter 069 5077 5780 an! (Die kostenlose Beratung umfasst eine telefonische oder persönliche Erstberatung von bis zu drei Stunden. Dieses Angebot richtet sich nur an Unternehmenskunden.)