EU-Umsatzsteuerreform 2021 – das müssen Online-Händler nun beachten

Ab dem 1. Juli 2021 gilt in der gesamten EU ein neues Gesetz für den grenzüberschreitenden Handel mit Verbrauchern. Diese Regelungen betreffen vor allem Onlineshops, die in das EU-Ausland verkaufen. In diesem Artikel erklären wir die neuen Vorgaben und zeigen wie Sie diese für Ihren Webshop umsetzen können.

Neu ist, dass Händler von nun an bereits ab einem Gesamtumsatz von 10.000 Euro im gesamten EU-Ausland steuerpflichtig in den einzelnen EU-Ländern werden, sofern sie an Nichtunternehmer liefern. Die bisherigen Freigrenzen waren deutlich höher und die Mehrwertsteuer konnte in der Vergangenheit so häufig unkompliziert im Inland abgeführt werden.

Ab dem 1. Juli 2021 müssen Steuerbeträge direkt im Lieferland abgeführt werden, sobald die relativ geringe Umsatzschwelle von 10.000 Euro bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Nicht-Unternehmer in der EU erreicht wird.

Die Voraussetzungen

Damit die neue Mehrwertsteuerregelung zur Anwendung kommt, muss das konkrete Geschäft folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:

  • Es wird eine elektronische Dienstleistung (etwa Bereitstellung eines Downloads) an einen Nichtunternehmer in einem anderen EU-Staat erbracht oder es wird ein Gegenstand an einen Nichtunternehmer in einem anderen EU-Staat geliefert
  • Die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro ist überschritten
  • Es handelt sich nicht um einen von der Regelung ausgenommenen Gegenstand

Ausgenommen sind:

  • Gebrauchtgegenstände
  • Kunstgegenstände
  • Sammlungsstücke
  • Antiquitäten
  • Fahrzeuge (neu und gebraucht)
  • Gegenstände, die montiert oder installiert geliefert werden

Im Ergebnis werden die neuen Regelungen dazu führen, dass nun auch kleinere Händler in fast allen EU-Staaten steuerpflichtig sein werden.

Die Umsatzsteuerpflicht in anderen EU-Ländern hat grundsätzlich zur Folge, dass sich der Online-Händler in jedem Zielland steuerrechtlich registrieren lassen und eine entsprechende nationale Umsatzsteuer-ID beantragen muss.

Auch müsste der Online-Händler in jedem Zielland einen sogenannten Fiskalvertreter benennen, der die dortigen Umsatzsteuerpflichten und die Abgabe der entsprechenden Steuererklärungen übernimmt.

Vereinfachung des Abführsystems durch OSS 

Um die nun deutlich komplexeren Regeln für die Händler abzufangen, hat der EU-Gesetzgeber das sogenannte „One-Stop-Shop“-Verfahren (OSS) eingerichtet.

Mit diesem Verfahren ist nur eine einmalige Registrierung im Heimatland des Online-Händlers notwendig. Somit entfallen die komplizierten Registrierungen für jedes Zielland.

Umsätze, die der Umsatzsteuer in anderen EU-Mitgliedsstaaten unterliegen, werden dann in einer besonderen Steuererklärung deklariert. Die Steuererklärung kann zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Weg zu übermittelt werden. Die Steuerschulden für alle belieferten Zielländer werden so insgesamt im Heimatland entrichtet.

Um am OSS-Verfahren teilzunehmen, ist eine einmalige Registrierung notwendig. Diese kann hier vorgenommen werden.

Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, um alle weiteren steuerrechtlichen Details zu besprechen.

Anforderungen an Webshops, Warenwirtschaftssysteme und Buchhaltung 

Damit die Steuererklärung alle relevanten Daten der Umsätze aus den Lieferländern enthält, muss auch Ihr Webshop, Ihr Warenwirtschaftssystem und Ihre Buchhaltungssoftware die entsprechenden Umsätze mit den je nach Lieferland abweichenden Mehrwertsteuersätzen abbilden können.

Besonders problematisch ist die Darstellung und Berechnung der unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze im Webshop.

Eine Lösung wäre es, für jedes Zielland einen Untershop (Subshop) einzurichten, um den Gesamtpreis (Nettopreis zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) auf diese Weise für jedes Zielland individualisiert anzeigen zu können. Dies ist jedoch sehr kostspielig und aufwendig.

Je nach Webshopsystem kann eine Funktion, die erkennt wo sich der Nutzer befindet und automatisiert die Mehrwertsteuer anpasst, einfach implementiert werden. Die von uns angebotenen Webshopsysteme Magento und Woocomerce sind hierzu in der Lage.  unterstützen Sie gerne bei der Anpassung für Ihren Webshop oder der Programmierung eines neuen Webshops. Mehr Informationen zu unseren Services zu Webshops und E-Commerce finden Sie hier.

Auch unsere Verlagssoftware mit integriertem  Warenwirtschaftssystem open.junixx.FM kann die Anforderungen zur Nutzung des OSS Verfahren darstellen.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und wir beraten Sie, wie unsere Lösungen für Ihr Online-Business eingesetzt werden können.

Schreiben Sie eine Mail an info@juni.com, rufen Sie uns unter 069 5077 5780 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.