Der EU AI Act
Was die neue KI-Verordnung für Verlage bedeutet
Künstliche Intelligenz schreibt Klappentexte, schlägt Titel vor, sortiert Manuskripte und beantwortet Leserfragen. Was vor wenigen Jahren noch Experiment war, gehört in vielen Verlagen längst zum Alltag. Mit dem EU AI Act gibt es jetzt zum ersten Mal einen umfassenden Rechtsrahmen für genau diese Technologie. Wir schauen uns an, was dahintersteckt und was die Verordnung für die Buchbranche heißt.
Was ist der EU AI Act?
Der European Artificial Intelligence Act ist der weltweit erste umfassende Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz. Sein Ziel klingt erst einmal abstrakt, ist aber wichtig: KI soll in Europa vertrauenswürdig, sicher und menschenzentriert eingesetzt werden. Statt jede Anwendung gleich zu behandeln, ordnet die Verordnung KI-Systeme nach ihrem Risiko ein. Je größer die möglichen Folgen für Menschen, desto strenger die Anforderungen.
In Kraft ist das Gesetz bereits seit dem 1. August 2024. Seine Pflichten greifen aber nicht auf einen Schlag, sondern nach einem gestaffelten Zeitplan über mehrere Jahre.
Was verboten ist
Einige Anwendungsmöglichkeiten werden im gesamten ausgeschlossen. Dazu gehören bestimmte Formen biometrischer Überwachung, das sogenannte Social Scoring, also das Bewerten von Menschen nach ihrem Verhalten, sowie KI-Systeme, die Menschen gezielt manipulieren. Diese Verbote gelten bereits. Zuletzt kam ein gezieltes Verbot von KI hinzu, die intime Inhalte ohne Einwilligung der abgebildeten Person erzeugt.
Urheberrecht und Trainingsdaten
Für Verlage ist ein anderer Punkt mindestens genauso spannend. Anbieter großer KI-Modelle müssen das europäische Urheberrecht einhalten. Konkret heißt das: Rechteinhaber dürfen der Nutzung ihrer Werke für das Training von KI widersprechen. Wer seine Inhalte schützen möchte, kann das also aktiv festlegen, und die Anbieter müssen Mechanismen einrichten, um diesen Vorbehalt zu respektieren.
Dazu kommt eine Pflicht zur Offenlegung. Anbieter müssen zusammenfassen und veröffentlichen, mit welchen Inhalten ihre Modelle trainiert wurden. Für eine Branche, deren Kapital aus Texten besteht, ist das ein wichtiges Detail. Zum ersten Mal entsteht eine rechtliche Grundlage, um nachzuvollziehen und mitzubestimmen, ob die eigenen Werke in KI-Systemen landen.
Der Zeitplan und was ab 2026 gilt
Das Herzstück des Zeitplans ist der 2. August 2026. Nach aktueller Rechtslage greift dann der Großteil der Verordnung. Dazu gehören die Transparenzpflichten, etwa die Kennzeichnung von KI-erzeugten Inhalten, die Anforderungen an sogenannte Hochrisiko-Systeme, eine öffentliche Registrierungsdatenbank und die Durchsetzungsbefugnisse der Behörden. Wer gegen die Regeln verstößt, riskiert empfindliche Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Der Zeitplan hat sich inzwischen geändert. Mit dem sogenannten „Digital Omnibus“ haben EU-Parlament und Rat einen Teil der Pflichten offiziell verschoben. Das Parlament stimmte am 16. Juni 2026 zu, der Rat nahm den Text am 29. Juni 2026 final an. Die strengen Anforderungen an Hochrisiko-Systeme greifen damit erst zum 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete Systeme erst im August 2028. Die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt wird für Juli 2026 erwartet.
Für Verlage heißt das vor allem eins: Die neu gewonnene Zeit ist kein Grund, die Vorbereitung zu pausieren.
Was bedeutet das für Verlage?
Unterm Strich verschiebt der EU AI Act einiges zugunsten der Inhalteanbieter. Verlage bekommen mehr Kontrolle über ihre eigenen Werke und ihr Urheberrecht. Gleichzeitig sind neue Konflikte mit KI-Anbietern absehbar, etwa dann, wenn unklar bleibt, welche Inhalte tatsächlich für das Training verwendet wurden.
Auf der Pflichtenseite kommt die Kennzeichnung hinzu. Wo KI im Spiel ist, müssen Texte, Metadaten und Inhalte als solche erkennbar sein. Und schließlich lohnt es sich, frühzeitig interne Strukturen aufzubauen, also festzulegen, wer KI-Nutzung dokumentiert, prüft und verantwortet. Was nach Bürokratie klingt, ist in der Praxis vor allem eine Frage der Übersicht.
Werkzeug, kein Selbstläufer
Der EU AI Act macht deutlich, was wir an anderer Stelle schon beim Thema KI gesehen haben: Die Technologie bleibt ein Werkzeug, das Regeln und menschliche Aufsicht braucht. Für die Buchbranche ist die Verordnung dabei weniger Bedrohung als Chance, die eigenen Inhalte bewusster zu schützen und den Umgang mit KI auf eine klare Grundlage zu stellen. Wer den Zeitplan im Blick behält, ist gut vorbereitet, unabhängig davon wie die letzten Details ausgehen.
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