
E-Rechnungspflicht für Verlage ab 2025
E-Rechnungspflicht für Verlage ab 2025
Was jetzt zu tun ist!
Ab dem Jahr 2025 gibt es eine Neuigkeit im B2B-Bereich: Die elektronische Rechnung wird zur Pflicht. Auch Verlage müssen dann umstellen. Das klingt erst mal nach zusätzlicher Arbeit, oder? Doch wer sich rechtzeitig vorbereitet, wird schnell merken: Die Umstellung bringt nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch spürbar effizientere Prozesse und deutlich weniger Papierkram. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau auf Sie zukommt, wie Sie die Umstellung erfolgreich meistern und welche Vorteile eine digitale Buchhaltung speziell für Verlage bietet.
Was schreiben die neuen Regelungen vor?
Bereits ab dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Das gilt selbstverständlich auch für Verlage. Ob es um Anzeigenbuchungen, Abonnements oder Honorare für Autorinnen und Autoren geht: Die klassische PDF-Rechnung per E-Mail reicht dann nicht mehr aus. Was künftig zählt, ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Format wie zum Beispiel die sogenannte XRechnung oder das ZUGFeRD-Format:
- Die XRechnung funktioniert wie ein digitaler Werkzeugkasten für Buchhaltungssoftware. Sie enthält alle Informationen in einem standardisierten XML-Format, sodass Rechnungen automatisch von Programmen und Finanzbehörden verarbeitet werden können. Das spart nicht nur Zeit, sondern senkt auch die Fehlerquote.
- Das Format ZUGFeRD (kurz für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“) geht sogar noch einen Schritt weiter: Es kombiniert strukturierte Rechnungsdaten mit einer visuell lesbaren PDF-Datei. So kann die Rechnung sowohl von Maschinen verarbeitet als auch von Menschen gelesen werden. Man kann sich das Ganze ein bisschen wie einen Dolmetscher vorstellen, der beide Sprachen gleichzeitig spricht.
Die Umstellung auf die elektronische Rechnung ist gesetzlich klar geregelt. Grundlage ist § 14 des Umsatzsteuergesetzes. Dort steht, dass Rechnungen im B2B-Bereich künftig in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt werden müssen. Eine einfache PDF-Datei reicht also nicht mehr aus. Die technischen Details und Übergangsfristen hingegen sind im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 2. Oktober 2023 festgelegt.
Wichtig ist außerdem: Eine E-Rechnung gilt nur dann als gesetzeskonform, wenn sie der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Diese Norm sorgt dafür, dass Rechnungen europaweit einheitlich strukturiert und maschinenlesbar sind. Genau darauf bauen auch die beiden gebräuchlichsten Formate auf – die XRechnung und das ZUGFeRD-Format.
Und wie sieht der Zeitplan für die Umstellung aus?
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich in der Lage sein, elektronische Rechnungen empfangen zu können.
- Ab Anfang 2027 dürfen Papierrechnungen oder einfache PDFs nur noch dann verschickt werden, wenn der Rechnungsempfänger dem ausdrücklich zustimmt. Ab diesem Zeitpunkt müssen außerdem große Unternehmen – also auch größere Verlage mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 Euro – elektronische Rechnungen versenden.
- Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Versandpflicht dann für alle Unternehmen, ganz unabhängig von Größe oder Umsatz.
Auch auf europäischer Ebene geht die Entwicklung weiter. Die EU plant, elektronische Rechnungen ab dem Jahr 2030 im grenzüberschreitenden B2B-Verkehr verbindlich einzuführen.
Mehr Tempo, weniger Zettel – Wie digitale Rechnungen richtig entlasten
Digitale Rechnungen sind mehr als nur ein technisches Extra. Vielmehr bergen sie das Potenzial, den Verlagsalltag spürbar zu entlasten. Schluss mit dem Abtippen, Sortieren und Ablegen von Papierstapeln. Stattdessen können Rechnungen schnell und sicher automatisch verarbeitet werden. Das spart Nerven und senkt die Kosten pro Rechnung immerhin um bis zu 11 Euro. Druck, Porto und Archivierung fallen weg.
Ein weiterer Vorteil ist, dass digitale Rechnungen Zahlungseingänge beschleunigen. Kürzere Bearbeitungszeiten bedeuten schnellere Liquidität. Das bietet einen klaren Vorteil, gerade in margenschwachen Medienbranchen.
Auch die Datensicherheit steigt. Verschlüsselte Übertragungswege schützen sensible Informationen wirksam. Und für das Image ist ein digitaler Auftritt ebenfalls ein Pluspunkt: Ein moderner Verlag überzeugt schließlich auch durch moderne Prozesse.
Herausforderungen? Ja. Aber machbar mit Planung
Die Umstellung auf E-Rechnungen ist bestimmt kein Selbstläufer, aber mit der richtigen Vorbereitung auch kein Hexenwerk. Achten Sie bereits im Vorfeld auf folgendes:
- Ein PDF-Dokument gilt nicht als E-Rechnung. Nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD sind anerkannt.
- Die Archivierung muss GoBD-konform erfolgen. Sie muss also vollständig, manipulationssicher und jederzeit verfügbar sein.
- Ihre Buchhaltungssoftware muss in der Lage sein, E-Rechnungen korrekt zu empfangen und zu verarbeiten.
- Schulungen helfen Ihrem Team, die neuen Prozesse zu verstehen und anzuwenden.
- Starten Sie mit kleinen Pilotprojekten, zum Beispiel bei Anzeigen- oder Lizenzabrechnungen. So lassen sich mögliche Fehlerquellen frühzeitig erkennen.
Der Praxis-Check für Verlage
So stellen Sie Ihren Verlag Schritt für Schritt auf E-Rechnungen um:
- Analyse: Welche Rechnungen sind betroffen? Anzeigen, Abonnements, Honorare?
- Softwarecheck: Unterstützt Ihre Buchhaltungssoftware XRechnung oder ZUGFeRD 2.1.1?
- Sichere Übertragung: Nutzen Sie Protokolle wie TLS oder das PEPPOL-Netzwerk.
- Archivierung: Tools wie DocuWare, ELO oder d.velop ermöglichen eine revisionssichere Ablage.
- Schulungen: Frühzeitig eingesetzte Weiterbildungen schaffen Sicherheit und Akzeptanz.
- Zeitplan: Empfangspflicht ab 2025, Versandpflicht ab 2027 oder 2028 – je nach Unternehmensgröße.
- Softwarewahl: Cloud-Lösungen wie Lexware oder Sevdesk sind besonders für kleinere Verlage geeignet.
DSGVO bleibt Pflichtprogramm beim Umgang mit digitalen Rechnungen
Verlage verarbeiten oft personenbezogene Daten, zum Beispiel in Aborechnungen oder Honoraren. Deshalb gilt:
- Rechnungsdaten müssen verschlüsselt übertragen werden.
- Nur autorisierte Personen dürfen Zugriff erhalten.
- Die digitale Archivierung muss GoBD- und DSGVO-konform sein.
Zudem schreibt Art. 32 DSGVO geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor. Dazu gehören insbesondere Zugriffskontrollen, Protokollierung und Verschlüsselung.
Bei der Aufbewahrungspflicht ist außerdem sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden, wie es steuerrechtlich notwendig ist. Danach sind sie datenschutzkonform zu löschen. Für Dienstleister wie Cloud-Archivierungsanbieter ist zudem zwingend ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abzuschließen, um die Verantwortlichkeiten klar zu regeln.
Geld vom Staat – So hilft der Fördertopf bei der Digitalisierung
Die gute Nachricht: Sie müssen die Umstellung nicht alleine stemmen. Es gibt Förderprogramme, die speziell kleine und mittlere Verlage bei der Digitalisierung unterstützen:
- Das BAFA-Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bietet Zuschüsse bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.
- Die KfW fördert Digitalisierungsprojekte mit günstigen Krediten.
In vielen Bundesländern gibt es zusätzlich eigene Programme, wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz mit „BITT-Technologieberatung“ oder „DIGIBOOST“. Fragen Sie am besten bei Ihrer regionalen Wirtschaftsförderung oder Ihrem Steuerberater nach.
Warum die E-Rechnung mehr bringt als nur Bürokratie
Laut dem Bundesfinanzministerium kann die Einführung der E-Rechnung die Fehlerquote bei der Rechnungsverarbeitung erheblich senken und gleichzeitig Steuerbetrug erschweren. Zudem ist die Umstellung ein zentraler Baustein im europäischen Projekt „VAT in the Digital Age (ViDA)“, das eine modernere, effizientere und betrugssichere Mehrwertsteuererhebung in der EU schaffen soll.
Ein digitaler Rechnungsprozess stärkt außerde die Nachhaltigkeit, da Papierverbrauch und Versandlogistik reduziert werden – ein Aspekt, der im ESG-Kontext (Environmental, Social, Governance) zunehmend an Bedeutung gewinnt.
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