Pflicht ab Juli 2022 für Abo-Anbieter: Der Kündigungsbutton auf jeder Website

Ab Juli 2022 sind Aboanbieter dazu verpflichtet, auf ihrer Website eine einfach zu erreichende Kündigungsschaltfläche oder auch Kündigungsbutton bereitzustellen. Sollte dies nicht geschehen, dürfen Kunden Verträge ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist sofort kündigen. Außerdem sind Abmahnungen durch die Konkurrenz möglich. Die wichtigsten Vorgaben zum Kündigungsbutton finden Sie hier.

Dieser Artikel beschäftigt sich mit den wichtigsten Details der neuen Regelung und gibt Hinweise zur Umsetzung. Bei rechtlichen Themen kommt es aber immer auf den individuellen Einzelfall an. Wie die Umsetzung für Ihr Unternehmen zu gestalten ist, muss individuell geprüft werden. Folglich können sich hier weitere Probleme ergeben, die im Rahmen dieses Artikels nicht im Detail betrachtet werden können. Gerne unterstützen wir von juni.com Sie bei der Umsetzung des Kündigungsbuttons.

Die Idee: Mehr Verbraucherschutz Dank Kündigungsbutton

Ziel der neuen Regelung in § 312k BGB ist es, Verbrauchern die Kündigung von sog. Dauerschuldverhältnissen (“Abos”) zu vereinfachen. Die Politik hat festgestellt, dass Kunden oft nur mit großen Hürden zur Kündigung kommen. Allerdings wird sich dies nun drastisch ändern.

Die Neuregelung gilt zunächst nur bei Verbrauchergeschäften (B2C). Aber vorsicht: Sollte bei Ihrem B2B Angebot die Möglichkeit bestehen, dass ein Verbraucher ein Abo über Ihre Website abschließen kann, sind Sie mit einem Kündigungsbutton auf der sicheren Seite.

Der Kündigungsbutton

Wenn auf einer Website ein Abo-Vertrag geschlossen werden kann, muss diese Website auch einen Kündigungsbutton enthalten. Dieser muss von jeder Unterseite aus anklickbar ist. Über die genaue Position dieses Buttons herrscht noch Unklarheit. Jedoch ist davon auszugehen, dass ein klickbarer Link im Footer oder an derselben Stelle wie das Impressum ausreicht.

Dieser Link muss mit den Worten “Verträge hier kündigen” oder einer ähnlich eindeutigen Formulierung benannt sein. Allerdings darf es sich dabei um keine Grafiken handeln, da diese für blinde Menschen nicht zugänglich sind.

Die Bestätigungsseite

Direkt nach dem Klick auf den Button muss auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet werden. Hier soll der Nutzer seine Daten in ein Formular eintragen. Ein zusätzlicher Login in das Kundenkonto darf dabei nicht nötig sein.

Folgende Informationen darf das Formular der Bestätigungsseite abfragen:

  • Angaben zur Art der Kündigung sowie bei einer außerordentlichen Kündigung Angaben zum Kündigungsgrund,
  • Angaben zur eindeutigen Identifizierbarkeit der Verbraucherinnen und Verbraucher,
  • Angaben zur eindeutigen Bezeichnung des Vertrages,
  • Angaben zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung gelten soll sowie
  • Angaben zur schnellen elektronischen Übermittlung der Kündigungsbestätigung (in der Regel E-Mailadresse).

Kundinnen und Kunden sollen typischerweise anhand von Name und Anschrift identifizierbar sein. Der zu kündigende Vertrag wiederum soll anhand von Kunden-, Bestell- oder Vertragsnummer erkennbar sein. Am Ende des Formulars muss ein eindeutiger Button stehen, der mit „jetzt kündigen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.

Vom Kündigungsbutton zur Kündigungserklärung

Nach Absenden des Formulars muss der Nutzer eine speicherbare Kündigungserklärung erhalten (z. B. Download als PDF, Aktivierung der Druckfunktion, Versand per E-Mail).

Interner Prozess 

Im nächsten Schritt muss der interne Prozess der Vertragskündigung funktionieren. Die Kündigungsmeldung muss möglichst automatisiert an die zuständigen Mitarbeiter und Abteilungen weitergeleitet werden. Nun sollte eine weitere Prüfung der Kündigung stattfinden. Zuletzt wird dem Kunden eine Bestätigung der Kündigung mit einer Information über den exakten Kündigungszeitpunkt zugeschickt.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der neuen Regelung

Die neuen Verpflichtungen aus § 312k BGB treffen Unternehmen ab dem 1. Juli 2022. Falls das Unternehmen diesen Pflichten nicht nachkommt und das Verfahren nicht (richtig) umsetzt wird, können die Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Zudem werden Verstöße gegen die neuen Vorschriften abmahnbar sein.

Sie wollen mehr Über den Kündigungsbutton wissen? 

Bitkom hat einen umfangreichen Praxisleitfaden zur Umsetzung der digitalen Kündigungsschaltfläche auf Webseiten heraus gegeben. Diesen finden Sie hier:

https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Praxisleitfaden-zur-Umsetzung-der-digitalen-Kuendigungsschaltflaeche-auf-Webseiten

So kann juni.com Sie unterstützen

Wir als Profi für die Erstellung und Gestaltung von Webshops und insbesondere von  Verlagswebsites können Sie bei der Umsetzung des Kündigungsbuttuns unterstützen. Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter info@juni.com oder telefonisch unter 069 5077 5780.